Daran sind die EVU aber nicht schuld, wenn die auschreibende Behörde/der auschreibende Verkehrsverbund nur eine "kleine" Anzahl an Sitz- und Stehplätzen bestellt
In Sachen Bestellung stimmt das schon, aber die Auswahl des Fahrzeugtypes kommt dennoch vom EVU. Man kann Doppelstockzüge durch einfache Triebwagen ersetzen, dafür werden die Traktionen halt länger und für den Fahrgast ungemütlicher.
Selbst wenn die DB nicht gegen die Entscheidung der BEG vorgegangen wäre, hätte der Wechsel von DB auf NX mit großer Wahrscheinlichkeit nicht richtig funktioniert
Wechsel auf die DB zurück funktionieren halt auch nicht immer. Einziger Vorteil ist hier, dass man einen großen Fuhrpark hat, aus dem man sich Ersatzzüge zusammenwürfeln kann. Wie auf unserer RB43, statt Pesa Link mussten hier 628er fahren, mittlerweile hat man ein paar 640er in Doppeltraktion rausgekramt und die Pesa-Teile sind immer noch in weiter Ferne. Wie du selbst schon sagtest, das Problem sind die Fahrzeuge. Streng genommen dürften Ausschreibungsbewerbungen mit Fahrzeugen, die es noch gar nicht gibt bzw. die noch keine Zulassung haben, gar nicht erst in die engere Wahl kommen.
Generell finde ich die Entscheidung, nicht mal acht Jahre alte Fahrzeuge durch Neufahrzeuge [...] zu ersetzen, äußerst fragwürdig.
Richtig, das ist wirklich Käse. In solchen Fällen gehören die Fahrzeuge gefälligst an den neuen Betreiber verkauft/verleast/wasauchimmer. Wie hier mit den 422ern, die durch Keolis weitergenutzt werden.
Bezüglich des Betreiberwechsels sehe ich hier nicht allzu schwarz. An den Problemstellen der hiesigen S-Bahn kann die DB auch nicht viel ändern, zum Beispiel die 59-Minuten-Nichtanschlüsse im Nachtverkehr. Wenn der VRR das so bestellt, fährt die DB es eben. Das wird mit den neuen Betreibern auch nicht anders werden.