Also auch von "offizieller" Seite ein Statement dazu:
Es ist rechtlich ganz klar in der EULA (Endbenutzerlizenzvereinbarung) definiert, was man machen darf und was nicht. Jegliche Art der Änderung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Inhaltes oder Teile daraus sind strikt verboten!
Diese EULA wird beim Installationsprozess durch den User akzeptiert und verpflichtet diesen damit rechtlich, sodass eine entsprechende Zuwiderhandlung strafrechtliche Konsequenzen nachziehen würde.
Auch noch etwas Hintergrundinformationen zu diesem Thema:
Gerade die Haltestellenansagen sind Originalansagen, welche durch den Lizenzpartner von uns für dieses Produkt explizit lizenziert und zur Verfügung gestellt wurden. Ganz klar, dass man damit dann nicht einfach etwas anderes machen oder anderweitig verwenden darf. Damit würde man nicht nur die EULA verletzen, sondern gleich dazu das Urheberrecht der Wiener Linien und eine weitere Lizenzvereinbarung! Ebenso die Verwendung des Logos und Brandings, welches ebenfalls ein Schutzrecht unseres Lizenzpartners ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich jemand gleich mit mehreren Rechtsabteilungen anlegen möchte..!