Darf man Busse fotografieren? (+ Ihr könnt von euren eigenen Erfahrungen berichten)

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  • Aber die Erklärung der KVB ist im Allgemeinen nicht rechtskräftig. Ja ich musste schon mit einem Anwalt darüber sprechen, weil es Probleme gab..


    War klar... Die können es nicht verbieten

    :P


    Zitat

    Was das angeht: In Deutschland ist man ab 14 Jahren strafmündig.

    ;)


    Aber ich bin unter 18 -> Sozialstunden

    ^^


    Vermutlich würde das Verfahren sowieso eingestellt werden...
    Dazu ist es doch sehr imageschädigend wenn die Bildzeitung mitbekommt, das in Köln Schüler wegen des Fotografieren eines Busses angezeigt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Otto Normalverbraucher ()

  • Liest eigentlich auch jemand den, von Otto-Normalverbraucher, zitierten Abschnitt?

    Zitat

    In allen [...] Fahrzeugen [...] ist es nur mit einem "Nutzungsvertrag" gestattet, Foto- oder Filmaufnahmen durchzuführen.


    Davon, dass es verboten sei, draußen an der Straße zu stehen, und ein Bild zu machen, steht da nichts!

  • Ich stell mir das grad so vor.


    Kleiner Timmy (9) angezeigt wegen Fotografie von Bussen in der Innenstadt.


    Köln / Bus 4350 Die Kölner Verkehrsbetriebe haben den kleinen Timmy (9) angezigt. Dies bestätigte die stellvertretende KVG Sprecherin Sabine Musterfrau. "Es kann nicht sein das unsere Busse einfach so von jedem hinz und kunz abgelichtet werden. Dies haben wir sogar auf unserer Webseite stehen." Sie holte kurz luft und sprach weiter: " Es dürfen keine Fahrzeuge von uns innen drinne abgelichtet werden." Wir haben passanten dazu gefragt was sie davon halten. Gabriele Meier: "Ich finde es einfach nur bekloppt das sowas überhaupt rechtens ist." Wie das verfahren weiter geht erfahren sie in Zeitungs- .


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  • Zitat

    Zu den Gebäuden zählen auch alle U-Bahn-Haltestellen mit ihren Bahnsteig- und Mittelebenen; zu den Fahrzeugen zählen Stadtbahnen, Omnibusse und Nutzfahrzeuge. Das Gelände der KVB AG umfasst nicht nur alle Betriebsstätten (wie z.B. den Betriebshof in Köln-Braunsfeld) sondern auch alle oberirdischen Haltestellen.


    Bedeutet, das wenn auf dem Foto eine Haltestelle zu sehen ist, dies nicht erlaubt ist.
    Wobei dies ja sowieso rechtlich nicht möglich ist.

  • Irgendwie kapiert ihr das nicht so ganz...


    ... ihr seid nicht der Eigentümer des Fahrzeugs, braucht daher auch eine Genehmigung,aller aller spätestens vor der Veröffentlichung, normalerweise schon vorm Abdrücken.
    ... ob öffentlicher Platz hin oder her, das ist egal, wenn der Betrieb was dagegen hat
    ... schonmal überlegt, was solch große Firmen für Anwälte haben. Wenn se dir nicht strafrechtlich an die Wäsche können ziehen se dir halt zivilrechtlich das Hemd aus ;).
    ... sogar alleine der Grund unter dem Hst-Häuschen / der Haltestelle kann Eigentum des Betriebes sein und damit unter dessen Hausrecht stehen.


    Aber mir scheint, als könnt ihr euch das alles nicht vorstellen und wenn dann der Brief vom Anwalt kommt wird gleich zu den Medien gegangen, anstatt, dass man sich mal selber an die Birne fast und über sein Fehlverhalten nachdenkt.


    Und bevor man sich aufregt, besorgt man sich die Genehmigung und is ausm Schneider ;).


    MfG,


    O 303 Fan

  • Nee das mit der KVB stimmt schon.
    In den Tunnels sind die überempfindlich was Fotos angeht. Keine Ahnung weshalb, die Gründe sind mir nicht bekannt.


    Die KVB ist nicht das einzige Unternehmen, welches es untersagt, ohne Drehgenemigung in U-Bahn Bahnhöfen zu Fotografieren.
    1) Ist es ohne Stativ meist nicht möglich schöne Bilder ohne Rauschen oder verwacklung aufzunehmen.
    Jetzt ist es aber so, dass Stative, es ist übrigens egal wie groß es ist und wie viele Beine es hat, aus Versicherungstechnischen gründen verboten sind.


    2) Ist das Fotografieren mit Blitz eine Totsünde: Das Fahrpersonal wird geblendet und der Fotograf verschwindet in der Menge. Bei Aufnahmen mit Blitz sieht man den Fahrer übrigens deutlich.


    Schon aus diesen Gründen ist es Verboten ohne voherige absprache in U-Bahnhöfen Fotos anzufertigen.


    Hohlt euch doch einfach die Lizenz zum (Foto) Schießen und gut ist.:D

  • Eigentlich ist das fotografieren auch erlaubt, solange man nur Aussenaufnahmen macht. Die KVB reagiert da manchmal auch etwas über. Gut, dass das Fotografieren in den U-Bahntunnel nicht so gerne gesehen ist, ist wegen der Sicherheit ja noch nachvollziehbar (Es gibt aber auch Sicherheitsleute der KVB die da nichts sagen, hatte ich auch schon ein paar mal erlebt, dass die einfach daneben standen und es denen völlig egal war. Zumindest am Breslauer Platz und am Neumarkt haben die noch nie was gesagt).
    Ich kenne es halt auch so, dass man den Bus von aussen fotografieren darf, und es war bisher immer so, dass die Fahrer die nicht auf dem Bild sein wollten, dann einfach eben ausgestiegen sind, sodass ich das Bild dann nochmal ohne Fahrer machen konnte. Aber auch sonst, wenn man dann halt auch versichert, dass die Personen auf den Bildern undkenntlich gemacht werden, geben sich die Fahrer damit dann zufrieden.
    Klar es gibt hin und wieder auch mal Fahrer die dann einen riesen Aufstand machen wegen einem Foto, aber die sind es dann auch selbst Schuld wenn die sich dann vor den ganzen Leuten zum Affen machen weil die meinen da rumtoben zu müssen. Solche Fahrer kommen aber äusserst selten vor.
    Bei Innenaufnahmen ist das anders, das ist eigentlich nicht erlaubt, daher sollte man solche Bilder nicht veröffentlichen, wenn Menschen drauf zu sehen sind. Bei leeren Bussen ist das was anderes, da sollte man aber zur Sicherheit dann einfach mal den Fahrer fragen, bisher haben fast alle Fahrer dann auch ihr OK dazu gegeben.


    Noch eine andere Sache ist das Fotografieren von Bussen auf Privatgelände. Das ist ohne Erlaubnis nicht erlaubt. Wenn Busse an der Straße abgestellt sind, darf man sie fotografieren (ich glaube auch wenn sie vor einem Betriebshof an der Straße stehen). Allerdings sollte man, wenn man auf einem Abstellplatz oder so fotografiert, vorher fragen. Bei kleineren Betrieben ist das aber oft kein Problem. Habe hier bei einem Betrieb auch einfach mal im Büro gefragt, da hat man mir dann auch direkt die Erlaubnis gegeben.
    Es kommt halt auch drauf an, aber so kleinere Betriebe sind da meist recht offen.


    So sind halt meine persönlichen Erfahrungen, natürlich ist es nicht überall so. Und wenn man sich unsicher ist, kann man ja einfach nachfragen, dann ist man da auch auf der sicheren Seite.

  • Stimmt, das mit dem Blitz habe ich auch mitbekommen. Aber da ich sowieso ohne Blitz fotografiere -> Wayne. Die KVB kann dir nichts wenn du ein Foto vom Rathaus machst und dabei noch zufällig die Bushaltestelle Rathaus mit drauf hast.. Wie schon erwähnt, ich musste mich leider damit auseinandersetzen. Aber die KVB ist ja sowieso in allen Bereichen unfähig, warum nicht auch hier (und schön interessierte Besucher verschrecken)..

  • Oder einfach nicht nach Köln fahren, ist eh ne unsympathische Stadt

    8o


    Und dass man nur ohne Blitz fotografiert, ist wohl selbstverständlich. Leider gibt es genug Dösbaddel, die es trotzdem machen. Dabei bringt das nichtmal was...

  • Na, dass Köln unsympathisch ist wage ich zu bezweifeln.

    ;)


    Oder du warst noch nicht in Düsseldorf, wäre auch eine Möglichkeit.

    :D


    Aber Prävention wäre dein Vorschlag wirklich...


    Kleiner Tipp: Sollte euch ein Verkehrsunternehmen wegen sowas belangen wollen, ab damit zur Presse. So ein Imageschaden tut manchmal mehr weh.

    :)
  • @O 303 Fan


    Ich habe schon zig Mails verfasst und um eine Genehmigung gebeten. Meinste da kam eine Antwort?
    (Mails wurden verfasst: Oktober 2011, Juni 2012 und Anfang dieses Jahres...)


    Grüße

  • Mich hat die 01805-Nummer bis jetzt abgeschreckt, kostet Geld.

    :D


    Das Tolle ist ja, dass ich für die KVB ehrenamtlich tätig bin und bei den Treffen am BTF auch schon mal nachgefragt habe ("Schreib 'ne Mail"). Ich werds nochmal telefonisch versuchen.