Aber die Erklärung der KVB ist im Allgemeinen nicht rechtskräftig. Ja ich musste schon mit einem Anwalt darüber sprechen, weil es Probleme gab..
War klar... Die können es nicht verbieten
ZitatWas das angeht: In Deutschland ist man ab 14 Jahren strafmündig.
Aber ich bin unter 18 -> Sozialstunden
Vermutlich würde das Verfahren sowieso eingestellt werden...
Dazu ist es doch sehr imageschädigend wenn die Bildzeitung mitbekommt, das in Köln Schüler wegen des Fotografieren eines Busses angezeigt werden.