Im Gelegenheitsverkehr ja, im Linienverkehr hängt das vom Unternehmen ab. Manche erlauben es, und manche nicht. Mein Unternehmen beispielweise erlaubt es nicht.
[DE] Der ÖPNV / OMSI-Rätselthread - Teil 2
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Bitte beachte, dass OMSI nicht mehr weiterentwickelt wird. Ein Teil der Entwickler widmet sich inzwischen der Entwicklung eines neuen Simulators. Weitere Informationen zum LOTUS-Simulator findest Du hier.
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Nicht sooo ganz, aber guter Ansatz
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Also laut BOKraft ist es meines Wissens bei Beförderung von Fahrgästen verboten, Radio (Rundfunk) zu hören. (Musik von lokalen Speichermedien geht also?)
Daraus folgte dann ja, ohne Beförderung von Fahrgästen wäre es erlaubt.
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Es ist generell Erlaubt, außer die Stadtlinien sind nicht als solche klassifiziert.
Dann nur im Überlandverkehr.
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Also rein praktisch denke ich ist es erlaubt, da es ja auch die Fahrgäste unterhalten kann (Jedenfalls sind bei unseren S314/15/17/19UL/19UL-GT [um alle aufzuzählen :p] die Radios oft mit den Lautsprechern in Fahrgastraum gekoppelt). Deswegen gehe ich davon aus, dass es, wie bereits gesagt wurde a) vom Betrieb abhängt, aber b) wahrscheinlich per Gesetzestext verboten ist, da es ja ablenken könne und c) es aus praktischer Sicht höchstwahrscheinlich auf dem Land okay ist, während es in der Stadt nicht unbedingt gesehen ist.
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Also wenn es ein Gesetz gäbe, das das verbietet (wie ja meine Vermutung ist), dann sollten 'auf dem Land okay' und 'sonst nicht gerne gesehen keinesfalls Kategorien sein, und was der Arbeitgeber sagt ist auch nicht entscheidend, er kann sich nicht über Gesetze hinwegsetzen.
Dass viele Fahrer das nicht interessiert (wahrscheinlich fühlen sie sich auch ziemlich sicher) steht ja auf der anderen Seite.
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Alles gute Ansätze, aber nicht die Lösung
Teillösung 1: Reiseverkehr ist erlaubt
Tipp: Es hat nichts mit Stadt-/Reise-/Überlnadverkehr zu tun. Es geht mehr um den Betrieb
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Also ich meine mich erinnern zu können, dass das - zumindest bei uns im Überlandverkehr der RVO - Bestellsache war/ist. Ging halt hauptsächlich drum, da Urlauberregion, um Staus zu umfahren. Ne zeitlang hat man es dann nicht mehr bestellt und die Busse staken wieder fest.
Bei den Subunternehmern der RVO bei uns ist das überall drinnen.
Ich gehe daher einfach mal davon aus, dass das jeder Betrieb selber entscheiden kann
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Ne, leider nicht, das ist gesetzlich geregelt.
Hat sonst noch einer eine Idee, sonst lös ich auf weil vielleicht ist es zu schwer.
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Alles gute Ansätze, aber nicht die Lösung
Teillösung 1: Reiseverkehr ist erlaubt
Tipp: Es hat nichts mit Stadt-/Reise-/Überlnadverkehr zu tun. Es geht mehr um den Betrieb
Es darf Fahrgäste nicht belästigen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Haltestellenansagen nicht übertönen.
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Das war Teillösung 2
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Ich lös mal auf:
Die 3te Teillösung ist, dass es bei Privatunternehmen erlaubt ist, staatliche dürfen dies nicht
Vinctendo oder SWB-Fahrer ist dran
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Ich lös mal auf:
Die 3te Teillösung ist, dass es bei Privatunternehmen erlaubt ist, staatliche dürfen dies nicht
Vinctendo oder SWB-Fahrer ist dran
Von wem hast du diesen Müll? Erstmal gibt es keine "staatlichen" Unternehmen. Sicherlich meinst du öffentlich-rechtliche, aber das sind wenn dann, städtische bzw kommunale Unternehmen. Der Staat hat damit erstmal nicht viel zu tun. Zweitens dürfen auch diese öffentlich Rechtlichen Unternehmen mithilfe von Sondergenehmigungen Radios einbauen, wenn gewünscht, oder gar gefordert.
Beweise uns bitte mit dem Passus aus dem Gesetzestext/ BO Kraft/ DF Bus, dass öffentlich rechtliche Unternehmen, kein Radio haben dürfen...
Und wie sieht es denn mit §8 Abs. 4 aus?
Schon richtig. Aber es gibt Sondergenehmigungen, die das regeln.
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Nee. Wir beenden das Rätsel jetzt.
Bitte etwas anderes.
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Gut dann ergreife ich mal die Chance:
Welche besonderen Pausenregeln gibt es für Busfahrer im Linienverkehr, die von der üblichen Lenk- und Ruhezeitenordnung abweichen, und wie unterscheiden diese sich? Wie lange muss eine Ruhepause mindestens dauern? Was passiert, wenn verspätungsbedingt nicht die ganze Pause genommen werden kann, und wie muss sich der Fahrer dann verhalten?
Viel Spaß!
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Ich gebe mal einen Tipp: 1/6-Regelung
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Also hier in Berlin gibt es soweit ich weiß die 1/6-Regelung und die Blockpausenregelung.
Bei der Blockpausenregelung muss eine Pause von 30 Minuten/45 Minuten (ab 9 Stunden Dienstzeit) vor 6 Stunden Lenkzeit genommen werden.
Bei der 1/6 Regelung müssen im gesamten Dienst insgesamt Lenkzeitunterbrechungen von mindestens 1/6 der Dienstzeit genommen werden, jedoch gültig nur ab mindestens 10 oder 15 Minuten.
Ist absehbar, dass die benötigte Pause nicht gehalten werden kann, muss der Leitstelle Bescheid gegeben und abgelöst oder 'Zwangspause' genommen werden.
So vermute ich es zumindest, bin mir dabei auch nicht allzu sicher.
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The BVGSolaris Richtig, du bist.
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Danke!
Auf welcher Berliner Straßenbahnlinie kommen momentan seit längerer Zeit mal wieder KT4Dmod zum Einsatz?