Fragen zur EG Sozialvorschrift

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  • Hallo liebe Omsianer, und jene die es werden wollen

    :D


    Ich habe da mal eine Frage zu den EG Sozialvorschriften...
    Wenn ich mir jetzt PRIVAT einen Bus kaufe, und mit diesem am Wochenende für mich privart fahre,
    muss ich dann die Lenk- und Ruhezeiten einhalten und zählt dies dann zu meiner Wochenlenkzeit?
    Ich habe viele verschiedene Meinnungen gehört...


    LG und MfG
    Oscar 738

  • Ich kenne da auch einige Leute die von dieser "Problematik" bereits betroffen waren/sind, sofern du den Wagen wirklich Privat nutzt sollte da keine Tachoscheibe nötig sein, und es zählt auch nicht zu deiner Lenkzeit. Wenn du dann Allerdings Kommerzielle Sonderfahrten oder ähnliches mit machst dürfte dass ganze aber schon anders aussehen.

  • Das ist klar geregelt. Für Fahrzeuge ab 7,5t gilt egal ob privat oder gewerblich die Lenk und Ruhezeiten. Heißt also mit deinem Bus bist du da daran gebunden. Egal ob du für dich fährst oder sonst wie. Zumal du ohne Beförderungsschein eh nicht mehr als 9 Personen (dich eingeschlossen) befördern darfst. VO EG 561/2006 Art. 3, h <---- das ist die Gesetzliche Grundlage

    ;)
  • Hier ein Zitat von der BAG Seite:

    Zitat

    Besonders hervorzuheben ist, dass bei nichtgewerblichen
    Güterbeförderungen für private Zwecke die Fahrpersonalvorschriften mit
    Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr
    als 7,5 Tonnen keine Anwendung finden. Hiervon unberührt besteht jedoch
    auch im privaten Bereich die Verpflichtung, in Deutschland zugelassene
    Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen mit einem analogen oder digitalen EG</abbr>-Kontrollgerät zu betreiben.

  • Genau das was ich sagte

    :thumbsup:

    :D


    aber du hast auch Recht....sie gilt nicht....für Fahrzeuge unter 7,5t. Da aber so ein Reise oder auch Linienbus mit 12m schon deutlich über 7,5t wiegt, bist du daran gebunden

    ;)
  • Aber mein Alter Bus Fahrlehrer sagte, die EG Vorchrift gelte dann nicht


    Das ist auch absolut richtig. Für Fahrzeuge über 7,5t gilt meist, generell die Benutzung des Fahrtenschreibers (Es gibt auch Ausnahmen). Das wird aber nicht durch die EG-Vorschrift geregelt. Die Lenkzeiten für die rein private Nutzung, fällt nicht auf die Lenkzeiten eines Fahrers für die kommerzielle Nutzung. Solange sie aber normale übliche Rahmen nicht überschreitet. So darf ein Fahrer die Woche über fahren und am Wochenende darf er private Umzüge fahren. Du darfst auch am Wochenende mit deinem privaten Bus rumfahren. Die Lenkzeiten müßen aber in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Für Busse gibt es aber andere Regelungen als für LKW's.


    Tatra-Fan: So klar ist das nicht geregelt und liegst auch etwas falsch:
    In Deutschland gilt ersteinmal die Fahrpersonalverordnung (FPersV). Die regelt die Lenkzeiten von 9 Stunden maximal pro Tag (alle 2 Wochen darf auch ein 10 Stunden Tag bei sein), Keine reine Lenkzeit darf 4,5 Stunden am Stück überschreiten, nach 4,5 Stunden müßen 45 min, Nichtfahrertätigkeiten sein. Das bezieht sich aber nur auf das reine fahren.


    Wikipedia erklärt es hier recht einfach:

    Zitat

    Die Lenk- und Ruhezeiten gelten u.a. nicht für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen (einschl. Fahrer), der Polizei, des Zivilschutzes und der Rettungsdienste oder im Buslinienverkehr mit einer Streckenlänge von bis zu 50 Kilometer. Weitere Ausnahmen sind in Artikel 3 der VO (EG) 561/2006 und § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV) genannt. Für den nicht-gewerblichen Güterverkehr gelten die Bestimmungen erst für Fahrzeuge ab einem zGG von mehr als 7,5 t (VO EG 561/2006 Art. 3, h). Für Bundeswehrangehörige gelten beim Führen von Dienstfahrzeugen die Lenk- und Ruhezeiten für alle Fahrzeugkategorien, also auch für Fahrzeuge unter 3,5 t zGG


    Zu den Ausnahmen zählen auch Busse aller Art, für eine nichtkommerzielle Benutzung (Sonderfahretn, Ausflüge, Oldtimertreffen, oder ähnliches). Dadrin werden auch die Befreihungen geregelt, wann ein Fahrzeug kein Erfassungsgerät haben oder benutzen muß, sondern ein handschriftlicher Arbeitszeitnachweis. Zum Beispiel historische Busse ohne Kontrollgerät oder rein private Fahrten mit eigenem Fahrzeug ohne Personenbeförderung.
    Und bei der Bundeswehr gelten diese Bestimmungen immer, egal ob 7,5 tonnen oder nicht. Da liegst du falsch Tatra-Fan. Genauso wie bei Polizei und ähnliches, die komplett befreit sind.


    Die gesetzliche Grundlage die Tatra-Fan dort zeigt ist, eine Erweiterung der nationalen gesetzlichen Regelung für selbstständig arbeitende Berufskraftfahrer auf EU-Basis. Tatra-Fan zieht da alle über einen Kamm. Da es ebend nicht klar geregelt ist und auch Ausnahmen gibt, ist die Aussage von Tatra-Fan nicht zutreffend.Besonders für Busse gelten viele Sonderregelungen.

  • Nicht ganz. Ich sagte ja, das es nicht eindeutig geregelt ist. Privat kannst du rumfahren, wie du willst, solange du den Rahmen nicht überschreitest. Also mal ebend von Stuttgard nach Usedom und wieder zurück, weil es dir Spaß macht, kannste vergessen (um es mal zu übertreiben). Nur weil etwas nicht ganz genau festgelegt ist, darfst du nicht die Sau rauslassen. Und wenn etwas passiert wird es massive Probleme mit der Versicherung geben. Es gilt ja immernoch die StVO. Mit zunehmender Lenkzeit läßt deine Konzentration nach. In der StVO ist klar geregelt, daß du weder dich noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden darfst. Und die gefährdung nimmt zu, wenn du fährst, auch wenn du nach 8 Stunden, dich immernoch fit wie ein Turnschuh fühlst. Ist es dein eigener privater Bus mit dem du nach Hause fährst, wird ein Polizist "vielleicht" nichts sagen, wenn du nur noch 20 oder 30 km vor dir hast. Ist es nicht dein Bus, wird es schwer nachzuweisen, daß nur nur rein aus Jux und Freude am fahren unterwegs bist. Also ist das ganze mit etwas Vorsicht zu geniessen. Du kannst natürlich fahren, weil es Spaß macht. Aber für private Fahrten muß du auch den Fahrtenschreiber benutzen, sofern es vorhanden ist. Somit hat die Polizei eine Kontrollmöglichkeit und kann es nach Bedarf auslegen. Baust du nach 7 Stunden einen Unfall bekommst Mitschuld.