Rein rechtlich muss eine Person unter 18 Jahren sowieso keinen Fahrschein kaufen/haben, da sie den Beförderungsvertrag mit dem Unternehmen eigentlich gar nicht eingehen darf. Schließlich sind Personen unter 18 nicht voll geschäftsfähig.
Joa das mag wohl sein, aber die Beförderer hätten nach § 812 I BGB wohl doch einen Anspruch auf den festgelegten Fahrpreis.
Ganz so einfach kann man es sich dann auch nicht machen. Aber wie du schon sagtest, sachfremde Erwägung.
Auch das hat nichts damit zu tun, ob der Fahrer die nun gesetzlich befördern muss.
Die 8,50€ sind wiederum in einem der vielen, unübersichtlichen Arbeitsgesetze verankert.
Wenn die nicht gezahlt werden und es gibt ne Überprüfung, gibt es ne saftige Strafe.
Aber mehr als das kann man, bei einem solchen Arbeitsvertrag manchmal nicht erwarten-