Fragen zu Vorschriften im Busverkehr

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  • Einen wunderschönen Guten Tag,


    Bisher kenne ich folgende Regelungen:
    60 km/h mit stehenden Fahrgästen
    80 km/h mit ausschließlich sitzenden Fahrgästen
    100 km/h mit angeschnallten Fahrgästen


    Heute habe ich gelesen, dass man auf einer Autobahn mit Bus nur fahren darf, wenn keine Fahrgäste stehen (weil dort ja 60 km/h vorgschrieben wären, aber 80 km/h ja Minimum ist für Autobahn) und nur auf der Autobahn fahren darf, wenn die Fahrgäste angeschnallt sind.


    Wie ist denn jetzt die Regelung genau?
    Darf man dann ohne Sicherheitsgurte garnicht auf der Autobahn mit einem Bus fahren?


    Würde mich über eine rechtlich korrekte Antwort freuen, da ich ja bisher in Omsi mit 60 km/h über die Autobahn gefahren bin, da Fahrgäste (auch im Überlandbus) standen.


    LG Max

  • Ich weiss nicht unseren Forschriften, aber ich bin mit einen Stadtbus 80 gefahren (die Strasse war eigentlich bei 60 limitiert), und mit einen geschnallten Überlandbus 100 gefahren.

  • Die Benutzung von Autobahnen ist für Kraftfahrzeuge aller Art dann zulässig, wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60km/h beträgt (als Beispiel kann man da Autokräne nehmen, die sind meist auch nur für knapp über 60 zugelassen, um eben auf die Autobahn zu dürfen). Somit sind Linienbusse mit stehenden Fahrgästen trotzdem erlaubt, auch wenn sie dann manchmal ein Verkehrshindernis darstellen.

  • Naja, also ich bin auch schon auf Ausflügen mit der Schule in einem Linienbus auf der Autobahn unterwegs. Wenn sich bis heute nix geändert hat, darf man also auch ohne Sicherheitsgurte auf der Autobahn unterwegs sein. Das mit max. 60 bei stehenden Fahrgästen kenne ich auch so.


    Ich persönlich war aber auf keiner Busfahrt jemals angeschnallt (auch die 15 Stunden nach England mit dem Bus). Da ich auf Busfahrten auch nie schlafe, kann ich bei einer eventuellen Polizeikontrolle also auch immernoch den Gurt anlegen. Aber ob anschnallen im Bus oder nicht, das muss jeder für sich selbst entscheiden

    :)


    EDIT: Jumbos Beispiel ist sehr treffend

    :thumbsup:

  • Bisher kenne ich folgende Regelungen:
    60 km/h mit stehenden Fahrgästen
    80 km/h mit ausschließlich sitzenden Fahrgästen
    100 km/h mit angeschnallten Fahrgästen


    Genauso ist es. Und auf die Autobahn darf man trotzdem, weil wie bereits geschrieben die Bedingung ist, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fzg. mehr als 60 km/h sein muss. Man darf auch ohne Sicherheitsgurte auf die Autobahn, dann aber halt nur mit maximal 80 km/h!
    Naja zu dem Gurt anlegen sag ich mal nichts weiter, außer eine Frage: könntest du ihn bei einem Unfall auch schnell genug anlegen um nicht 5 Reihen weiter vorne zu liegen?

  • Rein rechtlich stimmt das, was Lukas sagt. Erlaubt auf der Autobahn sind Fahrzeuge, deren Bauart bestimmte v/max
    60 oder mehr beträgt. Somit können stehende Fahrgäste nicht zum Problem werden. Die Höchstgeschwindigkeit von 60
    reicht somit gerade für den Bus mit stehenden Fahrgästen aus, denn der Bus könnte ja unter Umständen auch 80.
    Da Autobahnen ne rechte Spur haben, ist das nicht zu beanstanden.


    Was ihr übrigens ignorieren dürft, sind 40er Schilder auf der Autobahn. Die sind unwirksam. Unter 60 darf es nicht runter,
    denn die Mindestgeschwindigkeit (abgesehen von Stau) liegt eben bei diesen 60 und wenn ich nur 40 darf, aber 60 muss,
    habe ich ne Pflichtenkollision und da kann ich mich entscheiden, wie ich will, also nehme ich die 60, wenn ich nicht alle
    anderen bewusst ärgern will oder es Sonntag ist.

    :D


    Auch wenn hier viele erzählen, das stände so nicht im § 18 StVO. Ja es steht nicht explizit drauf, dass die Mindestgeschwindigkeit 60 ist.
    Aber nach teleologischer Auslegung, wäre es schwachsinnig, eine technische Mindestgeschwindigkeit vorzuschreiben,
    wenn man unbegrenzt langsam fahren könnte. (siehe Rechtsgedanken des § 3 II StVO)


    Auf die ursprüngliche Frage von Max sei ein systematisches Argument gebracht:
    Wenn § 18 StVO die Autobahnen/Kraftfahrstraßen und die Geschwindigkeiten dazu regeln, warum sollte dann die Regelung mit den stehenden
    Fahrgästen in genau dieser Norm geregelt werden, wenn die Busse es am Ende nicht dürften? Es wäre sinnlos und daher isses auch erlaubt.
    Nur gibt es oft interne Vorschriften, die sagen ohne 80 schaffen wir keinen Fahrplan (siehe SEV Bremerhaven-Bremen über die A27)


    BTW: Die "Legaldefinition" für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist in § 30a III StVZO zu finden.

  • Das mit dem Anschnallen bezieht sich meines Wissens nicht auf die gefahrene Geschwindigkeit, sondern auf die Frage ob Linien- oder Gelegenheitsverkehr. Und Gurte gibts eh erst seit ca. 1999, ältere Busse können aber auch ohne Gurte eine 100er-Zulassung haben.

  • Zitat

    Heute habe ich gelesen, dass man auf einer Autobahn mit Bus nur fahren darf, wenn keine Fahrgäste stehen (weil dort ja 60 km/h vorgschrieben wären, aber 80 km/h ja Minimum ist für Autobahn) und nur auf der Autobahn fahren darf, wenn die Fahrgäste angeschnallt sind.


    Meines Wissens nach, darf man ab vmax 60 km/h auf die Autobahn. Es gibt inzwischen sogar Traktoren/Selbstfahrende Arbeitsmaschinen die das dürfen.
    Was natürlich interessanter ist, ist was die Busse tatsächlich schaffen

    :D


    Für LKW gilt übrigens maximal 60km/h auf Landstraßen und max 80km/h auf der Autobahn. Unter bestimmten Bedingungen dürfen LKWs auf der Autobahn aber auch 100km/h fahren.


    Zitat


    Das sind die gleichen "besorgten" Besserwissen, die sich auch beim Busunternehmen beschweren wenn sie rausbekommen, dass die Busse auf der Hinterachsen mit runderneuerten Reifen rumfahren. Das das völlig legal und auch ungefährlich ist, interessiert sie nicht.
    Legal: Busse unter 100km/h runderneuerte Reifen an allen Achsen, Busse mit vmax 100km/h runderneuerte Reifen nur an Zwillingsachse

  • Was ihr übrigens ignorieren dürft, sind 40er Schilder auf der Autobahn. Die sind unwirksam. Unter 60 darf es nicht runter,
    denn die Mindestgeschwindigkeit (abgesehen von Stau) liegt eben bei diesen 60 und wenn ich nur 40 darf, aber 60 muss,
    habe ich ne Pflichtenkollision und da kann ich mich entscheiden, wie ich will, also nehme ich die 60, wenn ich nicht alle
    anderen bewusst ärgern will oder es Sonntag ist.

    :D


    Das ist natürlich blanker Unsinn. Eine Vorschrift, die besagt, dass es Fahrzeug bauartbedingt mindestens 60 fahren können muss, sagt nicht zugleich, dass man immer mehr als 60 fahren muss. Ein Fahrzeug kann z.B. grundsätzlich in der Lage sein, über 60 zu fahren, aber wegen der Zuladung und dem Gelände kommt es trotzdem nicht über 40 hinaus. Bei voll beladenen Lkw an der Steigung ist das regelmäßig der Fall. Eine feste Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen existiert nicht, sondern es gilt, dass man nicht grundlos langsam fahren und andere behindern oder in Gefahr bringen darf.
    Ein Tempolimit von 40 km/h hat auf der Autobahn auch immer seine Gründe, normalerweise eine Baustelle mit wenig Platz und engen Kurven. Natürlich kannst du da mit 60 reinrauschen, aber bist beim Unfall immer der Schuldige und wenn du geblitzt wirst, gibt es schnell einen Punkt und du bist etwa 150 Euro los, falls du leicht über die 60 kommst.

  • Erstmal zuende lesen bitte, bevor du das als "blanken Unsinn" bezeichnest.
    Ich habe selber behauptet, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit gibt,
    diese aber ins Gesetz reingelesen werden muss. (Teleologie, Sinn und Zweck der Norm)
    Dass an Steigungen die 60 nicht unbedingt immer erreicht werden, wird durch das Hineinlesen des § 3 II in § 18 StVO ja gewährleistet.
    Die 60 dienen somit als Richtwert für die Mindestgeschwindigkeit. Wer schneller kann und darunter bleibt, wird regelmäßig ein
    Bußgeld erhalten. Hingegen kann sich der nach deiner Ansicht zu schnell Fahrende auf den Rechtfertigungsgrund
    der Pflichtenkollision berufen und wird daher kein Bußgeld erhalten. Manchmal muss man auch ein bisschen über den Tellerrand
    hinausschauen. Solange es da keine gesicherte BGH-Rechtsprechung gibt, kann jeder das Gesetz so auslegen,
    wie es sein Wortlaut ermöglicht. Ich kenne keine Stelle auf deutschen Autobahnen, wo 60 als angegebene V/max
    zu schnell ist. Und wenn es auf eine Spur ohne Standstreifen runtergeht, (und nur dann wäre ne 40 noch vertretbar)
    handelt es sich dann auch nicht mehr um eine Autobahn oder Kraftfahrstraße, wodurch diese Diskussion wiederrum müßig wäre....

  • Erstmal zuende lesen bitte, bevor du das als "blanken Unsinn" bezeichnest.
    Ich habe selber behauptet, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit gibt,
    diese aber ins Gesetz reingelesen werden muss. (Teleologie, Sinn und Zweck der Norm)


    Das verstehen Rechtslaien nicht ohne Anmerkung. Deine Anschauung ist richtig, aber richtigerweise auf die rechtlichen Regelungen isoliert. Das insgesamt da noch mehr beschaut werden muss, ist dir natürlich auch klar, für den Leser aber vermutlich schwer jetzt zu verstehen.

    :)

    ;)
  • Da ich schon stehender Weise über die Autobahn gefahren bin, muss das ja erlaubt sein. Als man bei der BVG die Autobahnlinien einrichtete, schafften die Busse auch nur grade so über 60 km/h. Auf der 66 war das dann ganz lustig, im heulenden Wagen mit knapp über 60 über die Avus. Und wenn dann einer stand, dann wurde halt nur 60 gefahren, wobei der Bus die dann wohl nicht mehr erreicht hat, weil der Bus voll war. In dem Fall den du da nennst geht es eher um nicht zugelassene Plätze als um stehend über die Autobahn.


    MfG Waidmannsluster

  • Wenn man das Gesetz wörtlich auslegt, darf man meines Erachtens im Linienverkehr auch mit z. B. 10 stehenden Fahrgästen mit 100 km/h über die Autobahn düsen. Voraussetzung ist aber, dass es noch 10 freie Sitzplätze gibt und der Bus für 100 km/h zugelassen ist.

  • Und wenn dann einer stand, dann wurde halt nur 60 gefahren, wobei der Bus die dann wohl nicht mehr erreicht hat, weil der Bus voll war.


    Jein. Der Schaffner durfte stehen und wenn sich Fahrgäste trotz eines möglichen Sitzplatzes hinstellen, dann darfst du auch schneller fahren. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nur, wenn mehr Fahrgäste als Sitzplätze im Bus sind.

  • Genau, allerdings muss per Durchsage darauf hingewiesen werden, dass man nach Möglichkeit bitte einen Sitzplatz einnimmt. (Bei der HHA ist das ganze z.B. einfach in die Haltestellenansage intigriert.)

  • Die Aussage des Postenden über mir würde ich so nicht unterschreiben wollen. Letztendlich kommt es auch immer auf die Sorgfalt und Rücksichtsnahme bei der Personenbeförderung an. Wenn bspw. die Begleitung eines Rollstuhlfahrers steht, weil sie den Rollstuhl festhalten muss und aus diesem triftigen Grund nicht sitzen kann, kann man dieser Person wohl schlecht als Recht vorwerfen, dass sie sich im Falle eines Körpersschadens bei einem Unfall doch hätte setzen können. Das sture Lesen dieser Regelung hilft meines Erachtens nach nicht weiter...

  • Was den Artikel des Threaderstellers angeht, so ist da, wenn ich das richtig sehe, das Hauptproblem, dass der Reisebus im SEV mit stehenden Fahrgästen unterwegs war, obwohl er keine zugelassenen Stehplätze hat. Die Anschnallpflicht besteht im Gelegenheitsverkehr, der Linienverkehr ist davon befreit. Auch ein Reisebus im Linienverkehr müsste also, wenn er auf der Autobahn unterwegs ist, keiner Anschallpflicht unterliegen. Die Frage ist, inwieweit ein SEV als Linienverkehr durchgeht. Linien- und Gelegenheitsverkehr sollten eigentlich rechtlich klar definiert und unterschieden sein.