Sollte Schwarzfahren bald keine Straftat mehr sein? - Eure Meinungen und Ideen

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  • Die zivilrechtliche Seite müsste mal durch die Veränderung, der längst in die Jahre gekommenen PBefVV geschehen,
    auf der sämtliche Beförderungsbedingungen beruhen. (teilweise wörtlich übernommen)


    Für die strafrechtliche Seite ist deine Argumentation sehr schlüssig. Die Geldstrafe ist erste Wahl bei leichten Vergehen und
    wird dann in Tagessätzen bemessen. Um diese überhaupt verhängen zu können, muss Vorsatz aufs Erschleichen und dann
    die Absicht, des Nichtentrichtens des Fahrpreises vorliegen. (Also Schwarzfahren, weil man das Verkehrsunternehmen ums Geld bringen will
    und nicht weil man sich aus Not dazu gezwungen sieht.) Leider haben viele Richter keine Lust, das sauber zu prüfen. (weil Bagatelle)
    Damit der aus ihrer Sicht nicht mehr angeklagt wird, wird auf schuldig entschieden und der Teufelskreis, den du genannt hattest in Gang
    gesetzt, denn Berufung ist aus Kostengründen aussichtslos für den "Täter".
    Die Schuldunfähigkeit fürs Schwarzfahren beginnt bei ähnlichen Alkoholwerten, wie der bei anderen Taten. (nur Totschlag ist etwas höher)
    In der Regel geht man da von 0,25-0,3% Alkohol aus. (bei Totschlag bis 0,33%)


    Wir werden sehen, wie es der Richterbund löst. Aber die Unterscheidung von Vorsatz und Fahrlässigkeit ist auch bei der "Vertragsstrafe"
    zwingend erforderlich.

  • Um diese überhaupt verhängen zu können, muss Vorsatz aufs Erschleichen und dann
    die Absicht, des Nichtentrichtens des Fahrpreises vorliegen. (Also Schwarzfahren, weil man das Verkehrsunternehmen ums Geld bringen will
    und nicht weil man sich aus Not dazu gezwungen sieht.) Leider haben viele Richter keine Lust, das sauber zu prüfen. (weil Bagatelle)


    Die Gerichte kümmern sich nicht darum, andere machen es auch nicht.


    Beispiel:
    Also ich damals nach Würzburg gezogen bin, habe ichfür 3 Monate bei einem Unternehmen angefangen, dass mir einen Lohn zahlen wollte, was das insolvente Unternehmen nicht zahlen konnte. Da es Sommer wurde, habe ich mir zuerst einen Kühlschrank bestellt (notwendiger Weise), den ich vom ersten Gehalt locker bezahlen hätte können. Der Kühlschrank wurde geliefert und ich bekam nicht mein volles Gehalt. Somit konnte ich den Kühlschrank nicht bezahlen. Erst als ich nach 3 Monaten, mit anwaltlicher Hilfe, mein ganzes Geld bekam, konnte ich den Kühlschrank bezahlen. Ich hatte ganz sicher nicht den Vorsatz, den Kühlschrank nicht zu bezahlen. Aber das hat niemanden interessiert, die Verzugskosten mußte ich trotzdem zahlen. Auch wenn kein Vorsatz vorlag. Da kam natürlich noch kein Gericht hinzu.


    Aber das zeigt, das Vorsatz und aus der Not herraus, unterschiedliche Ursachen haben kann. Aber die Prüfung, ob Not oder nicht, verursacht genauso Kosten. Auf meiner Seite die Kosten und kostet Zeit bei den anderen Beteiligten. Ich konnte die Not nachweisen auch wenn es nichts genutzt hat, andere können es vielleicht nicht. Und wenn eine Überprüfung, ob Vorsatz oder Absicht entfällt, weil es ein Bagattelfall ist, dann kann man das Schwarzfahren nicht als Straftat sehen, weil es eine Bagatelle ist.


    Aus der Not herraus ist aber beim Schwarzfahren nicht immer nachweisbar. Der alte Rentner mit seiner winzigen Rente, braucht die paar Euro um sich seine Medikamente zu kaufen. Ist es ihm zuzumuten mehrere Kilometer zur nächsten Apotheke zu laufen. Er ist genauso arm dran, wie der Hartz IV Alki, der ja auch Krank ist und genauso wenig Geld hat. Oder die Mutter, die ihr Kind von der Grundschule abholen muß, weil es unerwartet erkrankt ist und der Schullleiter die Anweisung gibt, das Kind sofort abzuholen. Das Kind kann ja nicht noch auf den Schulbus warten. Ist es aus der Not herraus, weil es nicht vorhersehbar ist?
    Ist es keine Not, wenn diese Dinge in der Stadt passieren, wo der Schulweg im allgemeinen zu Fuß erreicht werden kann? Nur dieses Kind geht auf eine spezielle Schule. Ist es keine Not mehr, wenn der Schullleiter das Kind von der Mutter abholen läßt, weil sich das Kind daneben benommen hat?


    Die Überprüfung ist für die Gerichte eine Mehrbelastung. Wenn Schwarzfahren genauso lange verhandelt werden würde, wie Steuerhinterziehung, dann wird das Gericht zum Theater. Daher wird meist in Abwesenheit verhandelt. Der Mehrfachschwarzfahrer, der vielleicht Tricks kennt um sich als unschuldig darzustellen, wird nicht bestraft, während die Notschwarzfahrer, aus Unwissenheit bestraft werden? Es geht nur um diese paar Euro, die man gerade nicht hatte.


    Ich sehe schon die Gedanken einiger hier. Das sind Einzelfälle, die ich aufzähle. Wenn am Tag 1000 Leute in Berlin schwarz fahren, ist das ein Schaden für das Unternehmen. Im Monat oder im Jahr kommt da einiges zusammen. Jede dieser Straftat einzeln zu behandeln geht demnach nicht. Also behandelt man alle Gleich.

  • Naja die Verzugszinsen musst du nur zahlen, wenn Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) bei dir vorliegt.
    Wahrscheinlich hat man bei dir Fahrlässigkeit angenommen, auf einen, womöglich für objektive Dritte (also Profis :D)
    erkennbar, Lohn eines insolvent werdenden Unternehmens zu vertrauen. Die Gerichte lassen sich schließlich immer
    das einfallen, was ihnen am wenigsten Arbeit macht und jemand wie du wird sicher keinen 80-seitigen Schriftsatz schicken...


    Wie gesagt, das ist jedoch die zivilrechtliche Seite. Die strafrechtliche wird ja idR von den Unternehmen nur angestrengt,
    wenn es sich um notorische Schwarzfahrer handelt oder man 3 mal ziemlich direkt hintereinander erwischt wurde.
    Vorher wird das Verfahren erst gar nicht eröffnet oder sofort nach 153 StPO eingestellt.
    Aber ja, mit der zivilrechtlichen (Mehr-)Forderung ist schon so mancher Not-Schwarzfahrer gestraft genug...

  • Das hessische Justizministerium ist auch nicht von der Idee begeistert
    Aber auch aus dem Grund, weil dann denkt ach stufen wir Ladendiebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Sachen als Ordnungswidrigkeit ein.


    Und ganz ehrlich, dann kommen die ganz schlauen und steigen aus dem Zug aus, der Kontrolleur kann zwar stopp sagen, aber festhalten darf er sie dann nicht mehr bis die Polizei kommt.
    Das kommt ja auch dazu, dann sagt einfach nein ich zeige meinen Ausweis nicht und zack keine Strafe, weil festhalten darf der Kontrolleur ihn dann nciht mehr.
    Sprich es ist eine richtig schlechte Idee, einige mögen es gut finden, aber ich denke hier ist es sinnvoller ihn als Straftat zu behalten, weil da gibt es bessere Verfolgungsmöglichkeiten.
    https://justizministerium.hess…ren-muss-strafbar-bleiben