Sollte Schwarzfahren bald keine Straftat mehr sein? - Eure Meinungen und Ideen

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  • Man könnte auch dafür sorgen, das gar nicht mehr Schwarzgefahren werden kann. Indem man, wie es schon z.B. glaube die Londoner U-Bahn vormacht, ohne gültigen Fahrschein garnicht erst auf dem Bahnsteig kommt. Trotzdem könnte man weiter fahren als es die gezahlte Preisstufe erlaubt. Was wieder Schwarzfahren wäre.
    Ich bin dafür, das Schwarzfahren beim ersten Mal keine Straftat sein sollte. Sondern nur bei vorsätzlichen Wiederholungstätern. Auch sollte unterschieden werden, ob jemand wirklich keinen Bock hatte Geld auszugeben oder ob jemand sich z.B. einfach nur im Tarif- u. Preisstufenwald verirrt hat. Letz­te­res würde bedeuten dass der Wille ja da gewesen ist.

  • Da halte ich nicht viel von, wenn wir die Bewegungsfreiheit an eigentlich öffentlichen Orten einschränken. Immerhin wurde und wird der Bau von Bahnhöfen aus Steuergeldern finanziert. Die Überwachung wird ohnehin schwer, denn Personal soll es vor Ort nicht geben (kostet Geld), aus Sicherheitsgründen können Sperren aber auch nicht so massiv sein, dass sie jegliches unerlaubtes Eindringen verhindern. Und an Bus- und Straßenbahnhaltestellen kann man solche Anlagen sowieso schlecht errichten.


    Beim ersten Mal wird Schwarzfahren doch ohnehin nicht verfolgt, oder? Würde mich jedenfalls sehr wundern, wenn jeder, der erwischt wird und angibt, er habe den Kauf des Fahrscheins vergessen oder einen abgelaufenen Fahrschein vorzeigt heutzutage ein Strafverfahren zu erwarten hat. Da muss erst einmal ein Anhaltspunkt für Absicht vorliegen, etwa wenn derjenige innerhalb eines gewissen Zeitraums mehrfach auffällt.


    Das Problem der Justiz ließe sich einfach lösen: Den deutschen Sparwahn beenden und mehr Justizpersonal einstellen. Wenn wir die Verantwortung in die Hände der Verkehrsunternehmen legen, dann müssten diese auch mehr Kontrollen durchführen und/oder massiv in die genannten baulichen Maßnahmen investieren. Dass Verfahren gegen Schwarzfahrer den Steuerzahler so stark belasten, hätte ich auch zunächst einmal gerne mit Zahlen belegt, bevor ich solchen Forderungen zustimme. Man sollte auch hinterfragen, welche Interessen die Rechtsanwaltskammer möglicherweise verfolgt. Beim NRW-Justizminister Biesenbach von der CDU dürfte es klar sein, dass er die übliche Sparpolitik verfolgt, also seine Justiz schlank halten und kein Personal einstellen willl.

  • Man könnte auch dafür sorgen, das gar nicht mehr Schwarzgefahren werden kann. Indem man, wie es schon z.B. glaube die Londoner U-Bahn vormacht, ohne gültigen Fahrschein garnicht erst auf dem Bahnsteig kommt. Trotzdem könnte man weiter fahren als es die gezahlte Preisstufe erlaubt. Was wieder Schwarzfahren wäre.
    Ich bin dafür, das Schwarzfahren beim ersten Mal keine Straftat sein sollte. Sondern nur bei vorsätzlichen Wiederholungstätern. Auch sollte unterschieden werden, ob jemand wirklich keinen Bock hatte Geld auszugeben oder ob jemand sich z.B. einfach nur im Tarif- u. Preisstufenwald verirrt hat. Letz­te­res würde bedeuten dass der Wille ja da gewesen ist.


    Wenn man aber weiter fährt kommt man nicht aus dem Bahnhof raus, ohne über irgendwas klettern zu müssen...

  • Das erste Mal wirds meistens bei einer Anzeige nach § 153 StPO direkt wegen Geringfügigkeit eingestellt.
    Zur Problematik mit den OWiGs. Es gibt keinen "Bußgeldkatalog" in dem Sinne. Die Höhe steht im Ermessen der Behörde.
    Bei Autoverstößen, hat sich da jedoch eine sogenannte "Verwaltungspraxis" eingebürgert, die das Ermessen dahingehend reduziert.
    Daher gibts auch diese Bußgeldtabellen. Aber das geht selbstmurmelnd auch ohne und nach freiem Ermessen, wie die Tagessätze bei ner
    Geldstrafe auch.


    Ich habe für die Abschaffung des Straftatbestands als solchen gestimmt. Ja, es ist im gewissen Sinne ein Bringen um den Fahrpreis
    aber das alleine schreckt nicht ab. Wie ich schon mal gesagt habe, sind hohe und viele Strafen falsch, sondern die Erwischt-werden Quote ist entscheidend.
    Denn der Straftäter stellt Erwägungen nicht nach Strafmaß sondern Strafwahrscheinlichkeit an.


    Also entweder, man macht es wie in den Niederlanden z.B., oder wie in Tallinn mit dem jeder zahlt Prinzip und alle fahren kostenfrei.
    Es nutzt ja auch den Autofahrern, wenn die Öffis die Unentschlossenen mitnehmen, so ist die Straße leerer.


    Oder man schafft neue Arbeitsplätze und hat mit jeder Bahn nen Zugbegleiter und wenn da einer halt kein Ticket hat, dann löst er bei dem nach.
    Aber so wie es jetzt ist, hilft es denke ich keinem.


    Ganz wichtig ist auch noch die Differenzierung der Vertragsstrafe nach Fahrlässigkeit, wie einst das AG Essen und Aachen entschieden haben.
    Es wird nicht zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz (weil die Beweisbarkeit schwer ist) unterschieden und damit eine Gleichbehandlung von
    Ungleichem (also Verstoß gg. Art. 3 GG) begangen. Nach jetzigem Stand ist jeder Schaffner anders und das führt, berechtigterweise, zu
    einem Unfair-Gefühl. Wir werden sehen, was die Debatte bringt, aber ich halte es wichtiger, sich auf die Ermittlungen zu konzentrieren, wo
    wirklich fieses Unrecht passiert. (Juwelenraub, Diebstahl teurer Sachen, Freiheitsberaubung usw.) In dem Fall ist das Unternehmen ja
    "nur" eine juristische Person. Ja, es muss finanziert werden, aber es geht, Beispiele sind genannt, auch anders.

  • Man könnte auch dafür sorgen, das gar nicht mehr Schwarzgefahren werden kann. Indem man, wie es schon z.B. glaube die Londoner U-Bahn vormacht, ohne gültigen Fahrschein garnicht erst auf dem Bahnsteig kommt.


    Auch geschlossene Systeme (also mit Bahnsteigsperren, Drehkreuze etc.) haben keine geringere Schwarzfahrerquorte als unsere offenen Systeme. In Paris springt der Schwarzfahrer eben über das Drehkreuz oder er geht mit einer zweiten Person durch. Alles machbar. Für Rollis und Kinderwagen müssten gesonderte Passagen geschaffen werden. Und das waren nur U-Bahnen und S-Bahnen. Was macht man bei der Straßenbahn? Straßenbündige Haltestellen kann man nicht abgittern. Blieben nur Schaffner. Kann man machen, aber da bevorzuge ich doch eher mobile Kontrolltreams.

  • Ich halte es weiterhin für sehr wichtig schwarzfahren als Straftat zu erhalten.
    Ich kann schließlich auch nicht einfach in irgendeinen Einkaufsladen gehen und etwas klauen. Sonst macht ja jeder was er für richtig hält...


    Allerdings würde ich mich mal fragen was denn diese 60€ für eine Strafe sein soll. Ich wurde in den letzen 2 Jahren nur 2x in Hamburg kontrolliert. Wenn ich mir das jetzt mal hochrechne komme ich in 2 Jahren ohne Fahrkarte sehr viel günstiger von A nach B, selbst wenn ich denn mal 60e abdrücken müsste.


    Es sollte lieber mal an der Höhe der Strafe gearbeitet werden und ein klare System der Fahrkarten erstellt werde wo jeder durchblickt. Wenn ich mir nur mal den Fahrkartenautomaten in HH anschaue und eigentlich nur eine Fahrkarte haben möchte und kein Studium zum verstehen der Automaten ....


    Strafen die in den hunderter Bereich gehen würden sich aus meiner Sicht viel mehr lohnen. Dadurch könnten die Kontrolleure aufgestockt und bezahlt werden, die Fahrpreise evtl. gesenkt werden und es sich einige Leute genau überlegen ob sie sich eine Fahrkarte kaufen oder nicht. Das wären mal wirklich vernünftige Lösungen .....

  • "Es wird den Verkehrsunternehmen vorgeworfen, sie würden ihre Angelegenheiten auf den Schultern der Gerichte austragen."


    Das ist aber nett von den Herren und Damen Richtern und Richterinnen, dass sie unseren Geldbeutel schonen wollen.


    Ich werde daran denken, wenn beim nächsten Erstligaspiel wieder Hundertschaften von Polizei dafür Sorge tragen müssen, dass sich die "Fans" benehmen. Weil da offenbar Fussballvereine nicht ihre Angelegenheit an den Staat abgeben und sich nen schlanken Fuß machen.


    Ich halte nichts davon, das Erschleichen der Leistung zu bagatellisieren. Immerhin wäre das auch ein Schlag in´s Gesicht derer, die sich brav das Ticket kaufen und sich dann arg verschaukelt vorkämen, wenn jemand schwarz fährt in der Gewissheit, dass es ja so teuer nicht werden kann. Die Quote, aufzufliegen, ist eh viel zu gering.


    Man kann ja gerne darüber nachdenken, Ersttäter milde zu bestrafen, aber notorische Schwarzfahrer sollten auch rigoros bestraft werden.



  • Aber mal gant ehrlich. Wie oft wird man schon kontrolliert...da sollte direkt von Anfang an die Strafe hoch sein.

  • Das ist doch jetzt ein Witz, oder?

    :rolleyes:


    Wir leben in Deutschland. Es reicht schon, dass man ''nur'' wegen Totschlags verurteilt wird, weil man den Mann mit einer Vase geschlagen hat, aber Mordstrafe bekommt, wenn er direkt geschossen hat.

    :thumbdown:


    Damit sollte Schwarzfahren schon eine Straftat bleiben.
    Deutschland sollte mal mehr Geld für die Justiz ausgeben, anstatt Griechenland das Geld in den A***h zu schieben.
    Kontrolleure werden aber auch oft angegriffen.
    Also Haftstrafen sollte es mMn schon geben beim 3.Mal. Oder verdonnern zu gemeinnütziger Arbeit.
    Und auf die Verkehrbetriebe schieben ist auch eine Ausrede. Verkehrsbetriebe müssen sich schon selbst finanzieren. Dann kann man nicht verlangen, dass sie dafür sorgen müssen, die Einhaltung der Regeln zu überprüfen. Was sie theoretisch ja mit Kontrolleuren machen, aber mehr solte man von
    den VE's nicht verlangen. Das ist die Aufgabe des Staats. Und wenn der Staat schon scheitert, eine vernünftige Jutiz zu organisieren/finanzieren, dann
    will ich nicht wissen wie das bei anderen Problemen aussehen wird.



    Naja...

  • Eben, die VU´s versuchen ja schon, das Erschleichen der Leistung zu vermeiden. Und ich versteh offen gestanden das Gejammer der Justiz nicht.


    Wenn jemand seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, so sollte es dem Gläubiger zugestanden werden, seine Forderung auch juristisch geltend machen zu dürfen.


    Ich sehe das ganze aus der Sicht, dass der, der sich die Leistung erschleicht und erwischt wird, in einen Zahlungsrückstand (hier: Fahrpreis plus Nacherhebung) gerät. Diesen hat er abzubauen. Tut er das nicht und/oder gerät auch weiterhin in Zahlungsrückstand, dann darf der Gläubiger (das VU) seine Forderung gerichtlich einklagen.


    Wenn jemand notorisch schwarz fährt, hat er gefälligst als Straftäter zur Rechenschaft gezogen zu werden, nicht als Bagatelltäter.


    Man tut ja grade so, als würde ein VU für 60 Euro schon den Kadi anrufen. So ein Schmarn. Ich denke mal, EVU´s rechnen sich auch aus, ob ein Prozess sich lohnt. Von daher wird es schon getrechtfertigt sein, wenn der Weg vor´s Gericht gewählt wird.

  • Halt halt nicht durcheinanderbringen. Das Thema bezieht sich auf den Straftatbestand und das Strafrecht.
    Die 60€ sind eine zivilrechtliche Forderung, die nicht durch den Tatbestand des 265a StGB sondern durch die
    §§ 339, 305ff. BGB + §9 PBefVV entstehen. Die Justiz will hier lediglich den Straftatbestand streichen und dafür sorgen,
    dass die Verkehrsbetriebe auf ihre Zivilforderungen bestehen.
    Hat am Ende natürlich eine Überlastung der Zivilgerichte zur Folge

    :D
  • Wenn man bei uns in Berlin 3mal erwischt wird, bekommt man eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen und bekommt dann von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl von 500€. Ich finde Schwarzfahren sollte eine Straftat bleiben denn dadurch entgehen den Verkehrsunternehmen jährlich Millionen von Euros die dann auf alle anderen Fahrgäste abgegolten werden. Schwarzfahren ist nunmal ein Nogo. Wer Bus oder Bahn fahren möchte muss eben bezahlen. Für Geringverdiener, Hartz 4 etc. sollte es in jedem Verkehrsverbund ein Sozialticket etc. geben. Es kann nunmal nicht jeder was dafür wenn man in diese Lage kommt.



    Quelle: Wikipedia


    Der Täter muss die Absicht haben, das Entgelt nicht zu entrichten. Absicht ist der zielgerichtete Wille des Täters, einen Erfolg der Tathandlung herbeizuführen. Die Absicht wiederum ist rechtlich ein Vorsatz ersten Grades. Beim „Schwarzfahren“ liegt der Wille des Täters darin, sich kostenlos eine Fahrtleistung zu erschleichen, wodurch er das Vermögen des Transportunternehmens schädigt. Hat jedoch jemand sein Monats-, Dauer-, Netz- oder Firmenticket von öffentlichen Verkehrsmitteln vergessen und kann es bei einer Kontrolle nicht vorzeigen, ist eine Absicht hingegen nicht vorhanden. Die Strafbarkeit nach § 265a StGB setzt nämlich einen Vermögensschaden voraus, der darin liegt, dass der Täter die Leistung eines Transportunternehmens in Anspruch nimmt, ohne diese bezahlt zu haben. Sinn der Pflicht zum Mitführen des Fahrausweises ist die Beweiserleichterung, die darin zu sehen ist, dass nicht der Verkehrsbetrieb die Nichtzahlung, sondern der Fahrgast durch Mitführen des Fahrscheins die Zahlung des Entgelts nachzuweisen hat.[6]
    Der vom Gesetz verwendete Begriff der „Erschleichung“ wird vom Bundesgerichtshof (BGH)[7] dahingehend ausgelegt, dass der Wortlaut der Norm weder das Umgehen noch das Ausschalten vorhandener Sicherungsvorkehrungen oder regelmäßiger Kontrollen voraussetzt. Nach seinem allgemeinen Wortsinn beinhalte der Begriff der „Erschleichung“ lediglich die Herbeiführung eines Erfolges auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Wege.[8] Erschleichung enthalte allenfalls ein „täuschungsähnliches“ Moment dergestalt, dass die erstrebte Leistung durch unauffälliges Vorgehen erlangt werde; nicht erforderlich sei, dass der Täter etwa eine konkrete Schutzvorrichtung überwinden oder eine Kontrolle umgehen muss. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält für das Erschleichen „jedes der Ordnung widersprechende Verhalten für ausreichend, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt“.[9]
    Die bisher herrschende Meinung,[10] wonach der Täter sich erst mit einem täuschungsähnlichen oder manipulativen Verhalten in den Genuss der Beförderungsleistung bringe, reichte dem Bundesgerichtshof nicht aus. Er stellt vielmehr fest, dass der Wortlaut der Norm weder das Umgehen noch das Ausschalten vorhandener Sicherungsvorkehrungen oder regelmäßiger Kontrollen voraussetzt. Seither genügt, dass der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen.
    Allerdings kann nicht jede unbefugte Entgegennahme einer Beförderungsleistung als Erschleichen bezeichnet werden, etwa dann, wenn die Sperreinrichtung eines Automaten versagt oder wenn vom Täter Gewalt angewendet wird.


    Lg Tobias

  • Ich bin auch dagegen, dass "Schwarzfahren" nicht mehr als Straftat gelten soll. Der Wegfall dürfte zu einem nicht unerheblichen Anstieg der Fälle führen. Die Strafbarkeit des "Schwarzfahrens" hält doch den einen oder anderen von einer Wiederholungstat ab.


    Der Argumentation des deutschen Richterbundes, dass damit der Steuerzahler nicht mehr belastet werden würde, kann ich nicht folgen.


    Die Angelegenheit auf die Verkehrsunternehmer abzuwälzen, hätte zur Folge, dass höhere Fahrpreise zu entrichten wären, was wiederum den ÖPNV nur schädigen würde und im Endeffekt nur zu Lasten aller geht.


    Der Vorschlag des NRW-Justizministers, "Schwarzfahren" nur noch als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, wäre lediglich eine Verschiebung der Zuständigkeit auf die Kommunalbehörden. Da diese allerdings genau so wenig in der Lage wären, dies personell zu stemmen, müssten diese mehr Stellen schaffen, mit der Folge, dass die Kosten wieder der Steuerzahler zu tragen hat


    Nach nunmehr 39 Jahren im öffentlichen Dienst auf kommunaler Ebene kann ich hiervon ein Lied singen, wie oft von den Ländern versucht wird, Aufgaben auf die Kommunalbehörden abzuwälzen, um eigene Kosten zu sparen.


    Der einfachste Weg wäre daher, dass die Länder ihr Personal eben entsprechend aufstocken, um ihrer Aufgabe nachkommen zu können.

  • Zitat von »Staaki«


    Naja, auch der Hartz IV-Empfänger bekommt anteilsmäßig Geld für diese Fahrten.


    Dieser Anteil sind round about 35 Euro. Und nicht jeder Verbund hat ein Sozialticket.


    Da darf ich euch beiden widersprechen. Hartz IV Empfänger bekommen keinen Anteil für Fahrkosten. Hat es nie gegeben.


    Richtig ist: Besuche beim Amt werden vom Amt gezahlt - im nachhinein, wenn ein entsprechender Beleg vorliegt. Das heißt, erst Fahrkarte kaufen, beim Amt vorlegen und dann um Rückerstattung bitten. In wenigen Tagen werden die Fahrkosten erstattet, wenn diese angemessen sind. Für kurze Wege dürfen es nur 2 Tikets sein, oder für längere Touren geht auch eine Tageskarte. Fahrkosten für Vorstellungegespräche werden auch erstattet, wenn ein schriftlicher Nachweis erbracht wird, das das einladende Unternehmen, diese nicht zahlt (gilt als Anwesenheitsnachweis). Aber dazu muß auch eine schriftliche Einladung beim Amt vorliegen. Alle Fahrkosten werden nur solange erstattet, wenn sie im selben Monat beantragt werden und diese direkt beim Amt vorliegen.
    Wird vom Amt eine Maßnahme erteilt, kann auch eine Monatskarte gekauft werden. Auch das Geld wird erstattet. Fahrkosten für den sogenannten 1€-Job werden auch erstattet, wenn der Arbeitsweg eine bestimmte Entfernung hat. Auch Fahrkosten mit dem eigenen Auto werden vom Amt mit 16 Cent/km gezahlt. Entscheidend ist die Verbindung in Google-Maps, nicht die tatsächliche Entfernung (Baustellen, Sperrungen durch Einsätze oder Stauumfahrungen gelten nicht.)


    Sonstige Fahrkosten, beispielsweise für Initiativanfragen, Wohnungssuche oder -besichtigungen, zum Einkaufen für Bewerbungsunterlagen etc. werden aber nicht vom Amt gezahlt.


    Der Sohn meiner Freundin war lange Arbeitslos und hat kein eigenes Auto. Daher weiß ich was er erstattet bekommen hat (wenn er es beantragt hat) und was nicht.


    Ein Alki fährt natürlich eher schwarz, als das er seine paar Cent für eine Fahrkarte zu opfern. Eine Fahrkarte (einfache Fahrt), kostet etwa 4 Bier ohne Pfand. Es interessiert niemanden, dass er seiner Sucht schnellstmöglich nachkommen möchte und das auch über einen längeren Zeitraum, als nur einige wenige Tage im Monat. Macht er es vorsätzlich oder aus der Not herraus? Denn Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit. Wenn man reichlich getankt hat und jemanden umbringt, kann es vor einer langen Haftstrafe schützen (Unzurechnungsfähigkeit) aber vor Schwarzfahren schützt es nicht, denn da gibt es keine Unzurechnungsfähigkeit. Wer sturztbetrunken ist, eine Fahrkarte hat, in der Bahn (S- oder U-Bahn) einschläft und den Rausch während der Fahrt auspennt, fährt ungestraft schwarz. Die Kontrolleure wollen den nur aus der Bahn raushaben.
    Ein Typ arbeitet in der Firma länger um einen Kollegen zu helfen, der krank wurde. Nach 15 Stunden fährt er mit der Bahn heim, kauft sich eine Fahrkarte für eine einfach Fahrt, schläft ein und verpennt. Vorsatz? Das interessiert kein Kontrolleur.


    Ich bin seit vielen Jahren Busfahrer. Privat nutze ich keinerlei öffentliche Verkehrsmittel, was mehrere Gründe hat. Faullheit, Bequemlichkeit aber vor allem auch schlechte öffentliche Verbindungen. Ich wohne auf einem Dorf. Hier oben fährt kein Bus. Ich müßte 4,5km bergab laufen (2km Luftlinie) um zur nächsten Haltestelle zu kommen, der nur Mo-Fr fährt. Um einkaufen zu fahren müßte ich aber nochmals umsteigen, damit ich ins 8 km entfernte Städtchen zum einkaufen komme und einen weiteren Kilometer laufen, weil die Haltestelle in der Stadtmitte ist und am ehemaligen Bahnhof, aber nicht bei den 3 nebeneinander stehenden Märkten. Wochenende ginge es garnicht. Und wenn ich mir dann vorstelle mit einem Wocheneinkauf 4,5 km mit einem Höhenunterschied von 160m hochlaufen zu müßen oder 2 km durch dicken Wald .... nein danke. Das ging als ich 25 war. Das ist aber 20 Jahre her. Aber ich kann mir auch ein Auto leisten
    Eine alleinerziehende Mutter kann es sich aber nicht leisten und muß jeden Cent umdrehen - mehrmals. Fährt sie vorsätzlich schwarz oder aus der Not herraus? Hier gibt es keine Kurzstrecke und keine Sozialtickets. Sollte man die Mutter anders bestrafen? Städte oder ländliche Gegenden anders bestrafen? Vor dem Gesetz ist jeder gleich, dass gilt auch für Ordnungswidrigkeiten.
    Meine Nachbarin hat kein Auto, aber zwei Kinder und der Vater zahlt nur gelegentlich Unterhalt, wie er gerade kann. Sollte man da keine Gnade kennen und ihr 60€ abziehen?
    Solche Beispiele könnte ich reichlich bringen, habe schon einiges gehört.


    Ein Beispiel vom Dezember. Ein Mädchen mit etwa 10 Jahren, wird täglich von ihren Eltern zur Schule gebracht und wieder abgeholt. Aber an diesem einen Tag hatten beide Eltern berufliche Verpflichtungen und gaben ihrer Tochter das Fehrgeld für die Heimfahrt. In der Schule zogen ihre ältere Schüler das Geld ab. Aus Scham sagt sie aber nichts. Sollte ich sie um 17:30 heim laufen lassen, über unbeleuchtete Landstraßen ohne Gehwege oder durch bergige unbeleuchtete Wälder querfeldein? Sie hatte schon eine ganze Menge Mut, es einem wildfremden Typen wie mir zu erzählen. Ob sie die Wahrheit sagte weiß ich nicht, vielleicht konnte sie auch gut schauspielern. Sie hätte auch hinten einsteigen können und versuchen so heim zu kommen.


    Das überhöhtes Entgeld über den Staat eingetrieben wird ist eine Freschheit. Daher finde ich es schwachsinnig, es überhaupt als Straftat hingestellt zu haben.

  • Tatra Du greifst finde ich sehr schön das Problem von Vorsatz und Fahrlässigkeit auf, was ich für sehr wichtig halte.
    Eine Straftat ist natürlich nur das vorsätzliche "Schwarzfahren" nicht das Notgedrungene oder wie gesagt fahrlässige.
    Auch problematisch ist die Vertragsstrafe über die 60€. Auch da wird zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit nicht unterschieden.
    Alles in allem ist und bleibt das Thema ÖPNV und seine Finanzierung in jeder Hinsicht heikel.
    Am Ende bekommst du nicht alle zufrieden...

  • Im Regelbedarf sind (zumindest 2017) 32,90 Euro für "Mobilität" vorgesehen.


    Habe mir gerade mal den aufgeschlüßelten Regelatz von einer Bekannten der ArGe zukommen lassen:


    Da ist das Geld mit drin.


    Stimmt halt nur vorne und hinten nicht, aber das ist eine andere geschichte.


    Eine Straftat ist natürlich nur das vorsätzliche "Schwarzfahren" nicht das Notgedrungene oder wie gesagt fahrlässige.


    Es geht ja um die Frage, ob das Schwarzfahren eine Straftat bleiben soll oder nicht. Dazu muß man sich sehr weit umschauen. Eine Vergewaltigung mit 2 Jahren zu bestrafen ist lächerlich. Eine erhöhtes Bevöderungsentgelt von 60€ ist maßlos übertrieben. Allerdings mußten die Verkehrunternehmen auf diese Höhe steigen, denn bei einem Geldwert von unter einem bestimmten Satz, reagieren die Gerichte vielleicht nichtmehr, wegen Minderwertigkeit.
    Aber die Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit, stellt sich bei 2-3 Euro eigentlich nicht. Dieser Wert ist zu gering um ein großen Untersuchungsausschuß einzuberufen um über Not oder Tugend zu entscheiden. Man der Alki es aus der Not herraus um einige Flaschen Bier mehr zu trinken oder ist es Vorsatz, weil er auch hätte laufen können? Wird aus dem Vorsatz eine Not, weil er nicht schnell genug laufen kann?


    Ist doch also am Ende egal aus welchem Grunde es jemand macht, weil die 2-3 € die Überprüfung des Grundes nicht rechtfertigen.


    Mal eine rein Theoretische Rechnung:
    Eine Monatskarte im Online-Shop der BVG kostet 80€, 100€ oder 200€ (gerundete Werte, je nach Tarifgebiet). Es ist also günstiger sich einmal monatlich erwischen zu lassen und die 60€ zu zahlen, als eine Monatskarte zu kaufen. Wenn man öfter unterwegs ist, kann man sicher schon einschätzen, wo öfter kontrolliert wird. Als Fahrer habe ich damals selten Kontrollen erlebt. Ich nehme ganz bewußte Berlin, weil es dort sehr viele Linien gibt. Hier bei uns sind Kontrolleure sehr selten. Eine Jahresschwarzfahrt ist also günstiger als Monatsfahrkarten. Sollte der Preis also für eine Schwarzfahrt angehoben werden? Für die notorischen Schwarzfahrer mag es bei 10% helfen, wenn nichts zu holen ist, bringt es nichts. Für eine Schwarzfahrt aus der Not herraus, sind bereits 60€ maßlos übertrieben. Eine Überprüfung des Grundes ist noch teurer.
    Also bringen wir den Schuldner vor Gericht, wegen Beförderungserschleichung und fordern zusätzlich (beispielsweise) 300€. Die kann oder will der Schuldner nicht bezahlen, also hetzten wir ihm noch einen Gerichtsvollzieher auf dem Hals, der holt sich einen Titel mit eidesstatlicher Erklärung. Ist egal, Gerichtskosten und Gerichtsvollzieher, sowie Kosten für das Inkassobüro bekommt der Schuldner mit drauf. Nach 6 Monaten oder einem Jahr, werden schon aus den 3€ Fahrkosten, locker (beispielsweise) 800€. Bei einem Tagessatz von 15€, schicken wir den Schuldner für 50 Tage in den Bau. Der Schuldner ist seine Schuld los, weil die hat er ja abgesessen und der Steuerzahlen kommt für die Freiheitsersatzstrafe auf.


    Eine alleinerziehende Mutter mit 2, 3 oder 4 Kindern kann das nichtmal zahlen. Wollen wir die auch für 50 Tage einbuchten? Mit den Kindern oder kommen die Kinder temporär in ein Kinderheim? Wer zahlt das Kinderheim?


    Der notorische Schwarzfahrer verursacht beispielsweise in einem Jahr 600€ weil er 12 mal im Jahr erwischt wird. Mit den ganzen Kosten die dazukommen, bringen wir den Typ dann für 6 Monate in den Bau. Wenn er rauskommt, ist er arbeitslos und obdachlos. Der Steuerzahler hat seine Haftkosten getragen und um den Typ wieder in die Gesellschaft einzugliedern, kommt der Steuerzahler auf um ihn eine Notunterkunft zu besorgen bis er eine Wohnung hat und er bekommt Hartz IV bis er einen Job hat.


    Die Schwarzfahrt als Straftat zu behandelt, verursacht letzten endes nur unnötig hohe Kosten. Es trifft ohnehin immer die Falschen und zahlen dürfen dann die anderen. Ein kompletter Wegfall bringt auch nichts, weil dann die Grundlage für das bezahlen fehlt. Das ist wie mit der Frage, warum soll man 3€ für die Mitfahrt zahlen, wenn der Fahrer auch allein fährt, sogar wenn der Bus oder die Bahn leer ist.


    Für die alleinerziehende Mutter die aus der Not herraus schwarz fährt, ist die Peinlichkeit vor fremden Menschen erwischt zu werden größer, als für notorische Schwarzfahrer. Man bestraft eine Person also schon doppelt. Das ganze als Ordungswidrigkeit zu sehen, spart also schonmal Kosten. Und den Gerichten spart es etwas Zeit, die die Gerichte damit verbringen können, die hohe Anzahl an Fehlurteilen zu verringern.