Frage zu Fahrerlaubnisklassen

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  • Damit man die Fahrerlaubnisklasse D machen kann, benötigt man ja B - soweit klar.


    Aber wie sieht es aus, wenn man z. B. privat mit dem PKW fährt und ein Fahrverbot erhält?


    Darf man dann (betrieblich) fahren oder verbietet mir das Fahrverbot auch dieses?


    Danke schon mal für eine Aufklärung!

    :)
  • Wenn man Fahrverbot hat, gilt das für alle Führerscheine!


    Man kann sogar seine Fahrerlaubnis verlieren (klingt ziemlich paradox), wenn man betrunken auf dem Fahrrad fährt! So paradox es sich anhört - ist aber so!

  • Nun ja...


    Im §25 StVG Absatz 1 steht:


    "Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.[...]"

  • Wer seinen Führerschein abgenommen bekommt, darf kein weiteres Fahrzeug (welches den Besitz der Fahrerlaubnis voraussetzt) führen. Berufskraftfahrer, Außendienstler etc. sollten daher eigenverantwortlich darauf achten, schließlich hängt deren berufliche Zukunft davon ab.

  • Jein, es kommt darauf an, weshalb ein Fahrverbot verhängt wurde. Bei der Entscheidung wird die zuständige Straßenbehörde oder das Gericht festlegen, ob das Fahrverbot für jedes oder nur bestimmte Fahrzeuge gilt. Diese Regelung gilt aber nur bei Owi nach § 24 StVG.


    Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss oder Betäubungsmitteln gilt dies nicht, hier wird auf jeden Fall ein Fahrverbot alle Fahrzeuge (auch Mofas und Mopeds) betreffen.


    Eine pauschale Aussage wird man nicht machen können, da es auf den Einzelfall ankommt. Wie in Einzelfällen entschieden wird, kann wiederum in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden.

  • Zitat

    Man kann sogar seine Fahrerlaubnis verlieren (klingt ziemlich paradox), wenn man betrunken auf dem Fahrrad fährt! So paradox es sich anhört - ist aber so!


    Man kann auch zu Fuß einen Punkt bekommen, wenn man z.B. über ne rote Ampel rennt oder betrunken auf dem Gehweg torkelt (-> es besteht die Gefahr, dass man aus Versehen auf die Straße kommt und damit für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellt)


    Und ganz ehrlich, den Führerschein bekommt man in Deutschland nicht willkürlich abgenommen. Wer ihn aufs Spiel setzt, muss mit den Konsequenzen leben können. Wer Berufskraftfahrer ist oder den Führerschein zur Ausübung seines Berufs braucht und in trotzdem aufs Spiel setzt, ist meiner Meinung nach doppelt bescheuert und ist selber schuld wenn er sich nen neuen Job suchen muss.
    Und das gilt auch für Busfahrer die während der Fahrt telefonieren, am iPad zocken, am Handy den Radiosender suchen um dann mit Kopfhörer zu hören usw.. Wer so verantwortungslos und dumm ist, hat keinen Bus zu fahren und Menschen zu transportieren.


    Und meint ihr, dass wenn ein Busfahrer mit dem privaten PKW betrunken erwischt wird, irgendein Richter ihm erlaubt weiter Bus zu fahren? Wohl kaum. Der muss eher Angst haben, dass niemand auf die Idee kommt ihm die Eignung zur Führung eines KFZs / KOMs abzuerkennnen. (Verantwortung und so...)


    EDIT: Bei dem Verhalten einiger Busfahrer frage ich mich echt, wie die durch die MPU gekommen sind, die übrigens gemacht werden muss um die Busfahrerlaubnis zu erlangen

    ?(
  • Und ich versteh nicht was daran paradox sein soll, wenn jemand seinen Führerschein verliert, weil er betrunken Rad gefahren ist.
    Man ist somit ein Verkehrsteilnehmer und gefährdet damit auch anderen Mitmenschen und sollte dann mit den Konsequenzen leben müssen.

  • Bei uns in Österreich wird es oftmals so geregelt, dass eine höhere Geldstrafe anfällt und die Fahrerlaubnis etwa 4 Wochen eingezogen wird damit man nicht die Arbeitsstelle verliert (sofern man nicht unbedingt der Firma geschadet hat mit der Aktion - beispielsweise Radarstrafen mit Führerscheinentzug; schadet der Firma nicht, sondern nur dem Fahrer), da man sich dann einfach den ganzen Jahresurlaub nehmen muss dafür und die restliche Zeit des Jahres dann der ist, der auch an Zwickeltagen usw. brav arbeiten gehen muss.

  • Die österreichische Regelung finde ich gut. Da muss dann wenigstens nicht der Unternehmer draufzahlen, sondern da darf der Fahrer sein eigenes Vergehen schultern und bekommt dafür noch Urlaub abgezogen. Sehr gut!

    :)
  • Naja, aber das kannst Du vielleicht auch 2 oder 3 Mal machen und dann bist Du in Deinem Betrieb wahrscheinlich auch raus.
    Auf der anderen Seite wäre der Eine oder Andere bestimmt auch bereit, sich den schönen Urlaub im Sommer, direkt mehrere Wochen, den er sonst vielleicht nicht (so einfach) bekommt, etwas kosten zu lassen.

  • Naja, aber aus den Gründen, die einen Beitrag vor deinem stehen, halte ich das Ganze such für etwas fraglich.


    Na wer macht denn sowas schon? An sich ist das doch indiskutabel. Wüsste ich als Unternehmer, dass meine Fahrer ihren Urlaubsanspruch durch Ordnungswidrigkeiten erwirken, würde das irgendwann zu einer Kündigung führen.

  • ... im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen


    Mit "jeder oder eine bestimmten Art" ist gemeint, dass ein Gericht bei zwingenden Gründen, bestimmte Klasse oder bestimmte Fahrzulassungen, kurzzeitig sperren darf oder kann. So kam es schon vor, das Landwirte während einer Monatssperre mit Landmaschinen weiter fahren dürften, aber andere Klassen wie PKW, LKW etc. gesperrt wurden. Wer mit einer kleineren Klasse Fehler macht, bekommt die höher liegenden mit Sicherheit gesperrt. Baut ein Bus- oder LKW-Fahrer, egal ob mit PKW, LKW oder Bus, Scheiße, wird generell die gesamte Fahrerlaubnis gesperrt. Natürlich auch für Zweiräder.
    Es gibt aber auch Fälle, wo ein Gericht weitere Führerscheine gesperrt hat, wie zum Beispiel Tramführerschein, Motorsportlizenzen, Lokomotivzulassungen, Flugscheine, spezielle Militärfahrzeuge, Kapitänspatente oder Führerschein für Sportmotorboote. Daher kann auch nur eine bestimmte Art temporär entzogen werden. Denn Wasser zählt auch zu den Straßen, weil es Wasserstraßen sind.


    Bis in den 70-er Jahren gab es mal die Regelung, dass nur die Führerscheine entzogen werden dürften, wo ein Delikt dies für notwendig erachtete. So konnte ein Pilot seine Fahrerlaubnis verlieren, konnte aber weiterhin fliegen. Heute kann man alle Fahrzulassungen, mit einem Delikt verlieren (Beispielsweise bei Straftaten [gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Vorsatz]). Anddere Straftaten können auch mit Bewährung bestraft werden. Dabei können bestimmte Zulassungen oder alle entzogen werden.