Einige rechtliche Weisheiten zum Busfahren

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  • Moin moin,


    da ich nun doch auch zu den stolzen Besitzern der FS-Klasse D gehöre, dachte ich mir ich lass mal etwas Wissen hier, was man halt so in OMSI gebrauchen könnte.


    Fangen wir mal mit dem Dauerbrenner an: wann darf man wie schnell fahren? Ganz einfach: solange für JEDEN Fahrgast ein Sitzplatz vorhanden WÄRE, darf man (wenn die Straße es hergibt) 80 km/h fahren. Sobald Fahrgäste stehen MÜSSEN (Bus hat 40 Sitzplätze, es sind 41 Fahrgäste drin) gilt 60 km/h Höchstgeschwindigkeit. Busse mit 100er-Zulassung dürfen auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen ihre 100 auch ausfahren, hier gilt natürlich auch dass dabei keiner stehen darf (im Sinne von er hätte einen Sitzplatz), ansonsten auch hier wieder 60 (und ja, die VTF z.B. hat Linienbusse mit 100er-Zulassung, für die triffts hier zu).

    Nun sind wir schon bei der Geschwindigkeit, gleich mal weiter: es gilt auch beim Bus 1m Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr und 1,5m zu Radfahrern! Wenn ihr also auf Bremen Nord zwischen der Klinik und Bf Aumund in eurem Fahrstreifen mit 50 ballert - wenn da rechts Autos parken - macht ihr was falsch. Hier gibt es dann 2 Optionen: 1. man verringert die Geschwindigkeit auf bis zu 20 km/h, je nachdem wie nah man dem ruhenden Verkehr ist oder 2. man macht sich Breit. Als Fahrer eines solch großen Fahrzeuges dürft ihr auch 2 Fahrstreifen in Anspruch nehmen, dies jedoch nur dort, wo der Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr nicht gegeben wäre, wo ihr ihn wegen der Fahrgeometrie braucht oder wo Bäume euch im Weg stehen. Bei ersterem und letzterem gilt: es ist den Umständen entsprechend schnellstmöglich zu fahren! Breit machen und schleichen ist eine unnötige Behinderung. Der zweite Punkt gilt beim Abbiegen an engen Kreuzungen. Jede ordentliche Map zeichnet sich dadurch aus dass man IMMER so abbiegen kann, dass man den Gegenfahrstreifen in der Zielstraße hinter der Haltelinie nicht nutzen muss (Ausnahmen bestätigen die Regel). Und wenn ihr auf Bremen Nord dann die Gegenfahrbahn nutzt macht ihr das auch bitte nur wenn euch keiner entgegenkommt ^^

    Kommen wir zu Haltestellen: wenn eine Haltestelle entsprechend gekennzeichnet ist (z.B. rotes Dreieck auf Rheinhausen), dann ist mit eingeschaltetem Warnblinker an diese zu fahren und zu halten. Erst zum abfahren ist der Warnblinker auszuschalten. Es gilt: bei JEDEM Abfahren von einer Haltestelle ist der Blinker links zu setzen. Das heranfahren muss nur mit Blinker rechts angezeigt werden, wenn ihr dabei einen Fahrstreifenwechsel macht. Wobei es natürlich nicht wehtut es trotzdem zu machen, wir sind ja Kumpel ;) Wenn ihr von der Haltestelle abfahrt, erzwingt euch nicht die Vorfahrt, auch wenn sie euch zusteht.

    Kommen wir zu Bussonderstreifen und Sondersignalen: Wir als Linienbus dürfen den natürlich nutzen, aber auch hier gilt wieder der Sicherheitsabstand. Zudem noch folgendes: wenn ihr rechts an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahrt, so mit maximal 20 km/h mehr als diese. Rechts überholen in der Busspur stellt nämlich eine erhöhte Unfallgefahr dar. Bei Bussondersignalen gilt: wenn kein waagerechter Balken vorhanden ist, darf auch mit der normalen Ampel der Fahrstreifen verlassen werden. Wenn einer vorhanden ist, so gilt dieser wie Rot. Wer da also drüberfährt begeht einen Rotlichtverstoß, also lieber lassen!


    Und zum Abschluss noch eine Sache an alle, welche gerne mit Capacity, AGG300 und Berliner Doppeldecker rumfahren: alle diese Fahrzeuge sind ZU GROSS und brauchen zum Einsatz eine Sondergenehmigung. Wenn ihr also auf eurer fiktiven Map die Dinger fahren lassen wollt, schaut vorher lieber ganz genau, ob sie denn nicht zu groß sind. Dann kann man sich ja eine imaginäre Ausnahmegenehmigung machen 8)


    MfG Waidmannsluster

  • Eine kleine Weisheit schmeiße ich noch hinterher:

    Wenn ihr auf engen Straßen unterwegs seid - wie z. B. auf der Karte Waldhofen zwischen "Garenfeld" und "Am Kiepenkerl" - und es dort mit dem Gegenverkehr eng wird, dann fahrt langsam und bleibt stehen, wenn es euch zu eng wird.

    Wenn der entgegenkommende Verkehrsteilnehmer den Bus dann streift, habt ihr als Fahrer in der Regel keine Schuld an dem Unfall, denn stehende Fahrzeuge verursachen keine Unfälle. ;)

  • Auch noch was von mir: Gelenkbusse und Doppeldecker dürfen laut deutscher Rechtssprechung nicht zurücksetzen

    Ich glaube, das ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Bei mir auf dem Dorf fährt der Busfahrer meistens nach Gehör zurück. In Nürnberg muss jedoch erst die Leitstelle informiert werden damit ein Mitarbeiter vom Verkehrsdienst kommt und ihn einweisen kann.


    Lg

  • Er fährt nach Gehör zurück? :D

    Frei nach dem Motto: ,,Wenn's knallt noch'n Meter...''



    Ne Spaß, soweit ich weiß darfst du egal welches Fahrzeug du hast nur mit Einweißer zurücksetzen.

  • Ich glaube, das ist son Fall von "Wo kein Kläger, da kein Richter". Ich habe in den frühen 2000ern in Niedersachsen einige Überlandlinien erlebt, die das Wenden mit Zurücksetzen in manchen Dörfern vorraussetzten. Da war auch nur der Fahrer im Bus und nicht immer noch nen Einweiser mit dabei... Aber mit nem Gelenkbus in der Frankfurter Innenstadt zu wenden ist vielleicht ja auch rein praktisch noch was anderes als einen O307 in einem Schaumburger Dorf umzudrehen.

  • Auch noch was von mir: Gelenkbusse und Doppeldecker dürfen laut deutscher Rechtssprechung nicht zurücksetzen


    LG dari19

    Nein. Du darfst mit jedem Fahrzeug zurücksetzen. Allerdings brauchst du beim Bus aufgrund der Größe mindestens einen Sicherungsposten. Sonst hält dich niemand damit auf. Wenn was passiert bist sowieso du als zurücksetzender angeschmiert.


    MfG Waidmannsluster

  • Ich stand auch schon mal hinter dem Bus und habe den "eingewiesen". Da wir alle dringend weiterwollten, hat die Fahrerin zwei Personen beauftragt, die sich als Sicherungsperson dahintergestellt haben und dann ist sie rückwärts losgefahren.

  • Mal was zum Threadtitel:

    Zitat

    Einige rechtliche Weisheiten zum Busfahren

    //Äußerungen hier beruhen natürlich stets auf persönlichen Erfahrungen oder Meinungen. Soweit ist der Thread selbstverständlich okay. :-) Bitte beachtet aber, dass nichts von dem, was hier geäußert wird, irgendwie rechtsverbindlich sein kann und sein darf. Davon distanzieren wir uns auch.


    Wer natürlich Weisheiten aus dem OMSI-Forum als rechtlichen Rat her nimmt, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen. :-D ;-)

  • Auch noch was von mir: Gelenkbusse und Doppeldecker dürfen laut deutscher Rechtssprechung nicht zurücksetzen


    LG dari19

    Ein Fahrer hat mir mal erzählt, mit Fahrgästen im Bus darf man gar nicht zurücksetzen (vermute mal das stimmt?!). Da Frag ich mich nur, wie will man in Lörrach-Obertüllingen an der Feldwegkreuzung wenden, ohne Zurückzusetzen? Sowas fällt auch nur der SWEG ein... ( dari19 müsste das kennen)

  • Hallo Leute :)


    Bin auch realer Busfahrer in Witten bei Killer City Bus (ist ein privater) seit ca; 10 Monaten. Was Das Tempo betrifft ist es bei uns so (bei allen Bussen) das es ab 74 km/h einen derart lauten Dauerpfeifton gibt das man sofort freiwillig langsamer fährt :).


    Gruß Dieter

  • Auch noch was von mir: Gelenkbusse und Doppeldecker dürfen laut deutscher Rechtssprechung nicht zurücksetzen


    LG dari19

    Ein Fahrer hat mir mal erzählt, mit Fahrgästen im Bus darf man gar nicht zurücksetzen (vermute mal das stimmt?!). Da Frag ich mich nur, wie will man in Lörrach-Obertüllingen an der Feldwegkreuzung wenden, ohne Zurückzusetzen? Sowas fällt auch nur der SWEG ein... ( dari19 müsste das kennen)

    Ich sage dass kann höchstens im Rahmen der Dienstanweisung festgelegt sein. Du lässt deine Mitfahrer beim Autofahren ja auch nicht aussteigen ne? ;) Weil grundsätzlich musst du Sie nicht aussteigen lassen, bei kurz zurücksetzen wäre es auch irgendwie zu viel.


    MfG Waidmannsluster