Wir sind ja hier ein Busforum, also können wir die Sachverhalte schon etwas genauer hinweisen. Bei den meisten Beschwerden, die hier über die DB geäußert werden, ist der eigentliche Adressat der Aufgabenträger (i. d. R. Landkreis bzw. kreisfreie Stadt).
Muss ein Bus eine Klimaanlage haben?
Wie dick müssen die Polster sein?
Wie viel Lohn müssen die Fahrer bekommen?
Wie viel Verspätung darf ein Bus haben?
Wie oft fährt meine Linie?
Hier fehlt meiner Meinung nach ein ganz wichtiger Punkt. Der Aufgabenträger hat es in der Hand, dass die beschäftigten Fahrer des Altbetreibers vom neuen Betreiber zu den alten Konditionen übernommen werden müssen. Dies ist von der EU eine kann-Regelung und wird von den Aufgabenträgern leider nur selten genutzt. Somit fallen die Beschäftigten des Altbetreibers entweder in der Lohnstufe weit nach unten ab oder (wenn in der Ausschreibung noch nicht einmal eine Übernahme des Personals gefordert wird) direkt n die Arbeitslosigkeit. Im Saarland im Landkreis St. Wendel zum 31.12.15 so geschehen. Saar-Pfalz-Bus hat dort sämtliche ausgeschriebene Linienbündel verloren; mit den entsprechenden Konsequenzen für das Fahrpersonal.
Der Saarpfalz-Kreis im Saarland hatte die Übernahme der Beschäftigen für die Linienbündel SPK Nord und SPK West (Start war jeweils am 1. Januar 2016) ebenso gefordert wie für das Linienbündel SPK Süd (Start am 1. Januar 2017). Alle drei Bündel wurden bzw. werden noch von Saar-Pfalz-Bus bedient. Auf alle diese Bündel hatte man sich nur noch mit Tochtergesellschaften der Bahn beworben. Trotzdem hat man kein einziges dieser drei Bündel gewonnen, obwohl die Bahn billiger angeboten hat als mit dem traditionellen Betrieb SPB. Es stimmt also einfach nicht, dass die Bahn nur noch billig anbietet. Es geht wohl noch billiger. Die ausgeschriebenen Linienbündel im Saarpfalz-Kreis gingen übrigens an verschiedene Konsortien privater Busunternehmen im Saarland. Diese wurden per Ausschreibung nicht nur zur Übernahme der Bahn-Beschäftigten "gezwungen", sondern es mussten/müssen auch sämtliche sozialen Standards der Fahrer übernommen werden. Das beginnt beim Tarifvertrag inkl. des Lohns und endet bei sämtlichen Betriebsvereinbarungen. Eine für die Beschäftigten sehr vorbildliche Ausschreibung und meines Wissens nach in Deutschland in dieser Form einmalig bisher.
Anders sieht es bei Abgabe von eigenwirtschaftlichen Anträgen aus, so wie es nun eben in Pforzheim passiert ist inkl. der Folgen für die dortigen Kollegen. Diese Möglichkeit der eigenwirtschaftlichen Anträge war von der Politik aus verschiedenen Gründen so gewollt. Inzwischen hat man in vielen Städten die Problematik erkannt und will zusammen mit der Gewerkschaft Verdi nun nach einer Lösung für dieses Problem suchen. Für Pforzheim kommt diese Erkenntnis seitens der Politik leider viel zu spät.