Das ganze nochmal mit den Gesetzen untermalt:
Kurz und knapp läßt sich dazu sagen:
-Der Bus muss auf öffentlichem Grund stehen (kein Betriebshof etc!)
-Der Bus muss im Mittelpunkt des Bildes stehen, also der Bus ist dein "Hauptmotiv"
Das "Recht am eigenen Bild" im Sinne von §22 KunstUrhG betrifft uns dabei nur soweit, daß es durch §23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG entkräftigt wird, eben durch die oben genannten Punkte.
Originalgesetzestext zum nachlesen:
§22 KunstUrhG (Quelle:"www.gesetze-im-internet.de")
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Am §23 ist für uns essenziell der Abs. 1 Nr. 2, der Busfahrer ist also "Beiwerk", da er nicht im Bildmittelpunkt steht.
An dieser Stelle sei aber noch gesagt, daß man das nicht gerade ausreizen sollte, wenn ihr jetzt gerade so photographiert, daß man den Fahrer super erkennt, wär ich vorsichtig.
Im zweifel einfach am Terminus kurz nachfragen, dann gehen die meißten Fahrer einmal kurz raus und ihr könnt ohne Probleme ein schönes Bild machen