Zur Pausenzeit:
1) nach 4,5 Stunden (reine Fahrzeit, ohne Aufenthaltspausen) 30min Pause
oder
2) innerhalb der ersten 4,5h 2x20min Pause.
Kommt auf die Umstände an.
Linienverkehr >50Km = EG Verordnung 561/2006 = 45 Min Pause nach 4,5h Lenkzeit. Alternativ: 1x 15min und 1x 30min innerhalb 4,5h.
Linienverkehr <50Km greift die Fahrpersonalverordnung.
Beträgt der durchschnittliche Haltestellenabstand mehr als 3 Kilometer, musst du nach viereinhalb Stunden eine Fahrtunterbrechung von mindestens 30 zusammenhängenden Minuten haben. Alternativ gehen noch folgende Modelle: 2x 20min oder 3x15min.
Beträgt der durchschnittliche Haltestellenabstand weniger als 3 Kilometer, sind als Fahrtunterbrechungen auch Arbeitsunterbrechungen ausreichend.
Dies können bspw. nicht als Pause ausgewiesene Wendezeiten von mindestens 10 min sein. Tarifvertraglich kann vereinbart werden, dass auch Lenkzeitunterbrechungen von mindestens 8 min ausreichen, um als Pause angerechnet zu werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Gesamtdauer der Arbeitsunterbrechungen mindestens ein Sechstel der vorgesehenen Lenkzeit beträgt. Dies ist die 1/6. Regelung.