Beiträge von Waidmannsluster

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    Auch noch was von mir: Gelenkbusse und Doppeldecker dürfen laut deutscher Rechtssprechung nicht zurücksetzen


    LG dari19

    Nein. Du darfst mit jedem Fahrzeug zurücksetzen. Allerdings brauchst du beim Bus aufgrund der Größe mindestens einen Sicherungsposten. Sonst hält dich niemand damit auf. Wenn was passiert bist sowieso du als zurücksetzender angeschmiert.


    MfG Waidmannsluster

    Athen hat für wenige Jahre 10 DTW's der Berliner Baureihe G eingesetzt, und in Pjöngjang wurden ebenso einige G-Wagen eingesetzt. Am bekanntesten sind aber tatsächlich die D-Wagen in Pjöngjang


    Ebenso kamen (alle?) CI-Wagen nach Moskau als Reperationsleistung für die sowjetische Union

    Fehlen nur noch 2. Sind nur nicht unbedingt die Städte an die man aktiv denkt.

    Moin moin,


    da ich nun doch auch zu den stolzen Besitzern der FS-Klasse D gehöre, dachte ich mir ich lass mal etwas Wissen hier, was man halt so in OMSI gebrauchen könnte.


    Fangen wir mal mit dem Dauerbrenner an: wann darf man wie schnell fahren? Ganz einfach: solange für JEDEN Fahrgast ein Sitzplatz vorhanden WÄRE, darf man (wenn die Straße es hergibt) 80 km/h fahren. Sobald Fahrgäste stehen MÜSSEN (Bus hat 40 Sitzplätze, es sind 41 Fahrgäste drin) gilt 60 km/h Höchstgeschwindigkeit. Busse mit 100er-Zulassung dürfen auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen ihre 100 auch ausfahren, hier gilt natürlich auch dass dabei keiner stehen darf (im Sinne von er hätte einen Sitzplatz), ansonsten auch hier wieder 60 (und ja, die VTF z.B. hat Linienbusse mit 100er-Zulassung, für die triffts hier zu).

    Nun sind wir schon bei der Geschwindigkeit, gleich mal weiter: es gilt auch beim Bus 1m Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr und 1,5m zu Radfahrern! Wenn ihr also auf Bremen Nord zwischen der Klinik und Bf Aumund in eurem Fahrstreifen mit 50 ballert - wenn da rechts Autos parken - macht ihr was falsch. Hier gibt es dann 2 Optionen: 1. man verringert die Geschwindigkeit auf bis zu 20 km/h, je nachdem wie nah man dem ruhenden Verkehr ist oder 2. man macht sich Breit. Als Fahrer eines solch großen Fahrzeuges dürft ihr auch 2 Fahrstreifen in Anspruch nehmen, dies jedoch nur dort, wo der Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr nicht gegeben wäre, wo ihr ihn wegen der Fahrgeometrie braucht oder wo Bäume euch im Weg stehen. Bei ersterem und letzterem gilt: es ist den Umständen entsprechend schnellstmöglich zu fahren! Breit machen und schleichen ist eine unnötige Behinderung. Der zweite Punkt gilt beim Abbiegen an engen Kreuzungen. Jede ordentliche Map zeichnet sich dadurch aus dass man IMMER so abbiegen kann, dass man den Gegenfahrstreifen in der Zielstraße hinter der Haltelinie nicht nutzen muss (Ausnahmen bestätigen die Regel). Und wenn ihr auf Bremen Nord dann die Gegenfahrbahn nutzt macht ihr das auch bitte nur wenn euch keiner entgegenkommt ^^

    Kommen wir zu Haltestellen: wenn eine Haltestelle entsprechend gekennzeichnet ist (z.B. rotes Dreieck auf Rheinhausen), dann ist mit eingeschaltetem Warnblinker an diese zu fahren und zu halten. Erst zum abfahren ist der Warnblinker auszuschalten. Es gilt: bei JEDEM Abfahren von einer Haltestelle ist der Blinker links zu setzen. Das heranfahren muss nur mit Blinker rechts angezeigt werden, wenn ihr dabei einen Fahrstreifenwechsel macht. Wobei es natürlich nicht wehtut es trotzdem zu machen, wir sind ja Kumpel ;) Wenn ihr von der Haltestelle abfahrt, erzwingt euch nicht die Vorfahrt, auch wenn sie euch zusteht.

    Kommen wir zu Bussonderstreifen und Sondersignalen: Wir als Linienbus dürfen den natürlich nutzen, aber auch hier gilt wieder der Sicherheitsabstand. Zudem noch folgendes: wenn ihr rechts an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahrt, so mit maximal 20 km/h mehr als diese. Rechts überholen in der Busspur stellt nämlich eine erhöhte Unfallgefahr dar. Bei Bussondersignalen gilt: wenn kein waagerechter Balken vorhanden ist, darf auch mit der normalen Ampel der Fahrstreifen verlassen werden. Wenn einer vorhanden ist, so gilt dieser wie Rot. Wer da also drüberfährt begeht einen Rotlichtverstoß, also lieber lassen!


    Und zum Abschluss noch eine Sache an alle, welche gerne mit Capacity, AGG300 und Berliner Doppeldecker rumfahren: alle diese Fahrzeuge sind ZU GROSS und brauchen zum Einsatz eine Sondergenehmigung. Wenn ihr also auf eurer fiktiven Map die Dinger fahren lassen wollt, schaut vorher lieber ganz genau, ob sie denn nicht zu groß sind. Dann kann man sich ja eine imaginäre Ausnahmegenehmigung machen 8)


    MfG Waidmannsluster

    Die Linie begann als Einmannlinie, wurde dann eingestellt und als Schaffnerlinie weitergeführt, um später wieder auf Einmannbetrieb gestellt zu werden. Hierbei war es die letzte Schaffnerlinie im VÖV, für die eine Liniennummer vergeben wurde.

    Die Linie war erst eine Querverbindung in Spandau, dann der ehemalige Ast des 94ers und dann mit der Eröffnung der U-Bahn eine in der Linienführung gänzlich neue Linie.

    Bei Wagenmangel wurden auf der Linie DE mit Pendelschaffner eingesetzt.


    MfG Waidmannsluster

    Die Fahrschule der BVG hat jetzt zwei weitere Wagen, Nummer 2168 und 2170. Damit gehören aktuell zur Fahrschule 2166, 2167, 2168, 2170, 1406, 1409 und 1410, sowie die Wagen 2155, 2156, 3101 und 3138 als Fahrzeuge, welche sich im Liniendienst befinden und aushilfsweise mit Fahrschuleinrichtungen versehen werden können. Die Ausmusterung der 3 MAN EN03 dürfte, außer vielleicht bei 1409, nicht mehr lange dauern.


    MfG Waidmannsluster

    ...2. Kommt es immer wieder mal vor, daß einer der Paxe durch die vom Fahrer aus gesehen, rechte Türhälfte einsteigt (da wo früher "Sichtkarten" stand), dann ein Paar Schritte in den Bus hineinläuft, nur um dann umzukehren und doch noch eine Fahrkarte zu erwerben. ..

    Das ist tatsächlich in Ordnung so. Da der erste Türflügel manchmal etwas länger zum Öffnen als der zweite braucht, gehen die Fahrgäste zuerst zum offenen rechten Flügel, auch wenn sie einen Fahrschein kaufen wollen. Kann man auch schön mit den Berlinern testen, einfach immer nur den 2. Flügel aufmachen, dann machen alle Barzahler das. Evtl. dann einfach die Geschwindigkeit des 1. Flügels anpassen, damit die Fahrgäste zuerst zu dem rennen.


    MfG Waidmannsluster

    Zum Thema Kosten sei noch angemerkt, dass alle 3 Monate außer zur HU eine Sicherheitsprüfung (SP) fällig wird, die darfst du natürlich auch nicht vergessen. Wenn du den Wagen selber fahren willst, aber KEINE gewerblichen Fahrten unternimmst, reicht sogar der Führerschein Klasse D aus. Solltest du damit dir was dazuverdienen wollen, ist die 95 im Führerschein Pflicht, welche dann auch laufende Kosten mit sich bringt, da du diese alle 5 Jahre über einen Kurs erneuern müsstest. Ich habe auch schon mit den Gedanken gespielt, Herr des eigenen Busses zu werden, allerdings muss dafür zumindest in meinem Fall auch ein Lottogewinn drinn sein, ansonsten ist es schlichtweg zu teuer. Alternativ wie bereits genannt mehr Leute ins Boot holen und das dann darüber machen.


    MfG Waidmannsluster

    Na dann will ich mal flink: Es gibt meines Wissens nach 1 Haltestelle in (bei) Berlin, an welcher zwar tagsüber der Expressbus hält, der Nachtbus diese aber links liegen lässt. Und die Klammer steht richtig, man sagt den Einwohnern dieses Stadtteils nach sie würden sich immernoch bei Berlin sehen ;)


    MfG Waidmannsluster