Ich habe vor 3 Jahren Folgendes gelernt (mögliche Änderungen seit 2017 ohne Gewähr):
vorgeschriebene Lenkzeitunterbrechungen (Pausen) im Buslinien-und Gelegenheitsverkehr:
nach Linienlänge:
bei Linienlänge >= 50 km oder im Gelegenheitsverkehr: 45 min oder 3x 15 min
bei Linienlänge < 50 km: 30 min oder 2x 20 min oder 3x 15 min
minimal mögliche Ruhepausen nach Arbeitszeit:
30 min bei einer Arbeitszeit von 6.01 h bis 9.00 h (zulässig auch 2x 15 min)
45 min bei einer Arbeitszeit von 9.01 h bis 12.00 h (zulässig auch 3x 15 min)
Wendezeiten >= 10 min gelten als Lenkzeitunterbrechung, wenn diese >= 1/6 der Lenkzeit betragen und die Linie eine Linienlänge < 50 km und einen mittleren Hst.-abstand von <= 3km besitzt (In manchen Tarifverträgen auch 8 min zulässig).
maximale Schichzeitlängen und dienstplanmäßige tgl. Arbeitszeiten unterscheiden sich je nach Tarifvertrag in Details, grundsätzlich lässt sich aber sagen:
max. tgl. Arbeitszeit: 8,5 h
in Ausnahmefällen: 9,5 h
max. Dienstschicht: 12 h
in betriebsnotwendigen Fällen: 14 h