Pausenregelungen für Busfahrer - gesetzliche und betriebliche Vorgaben? - Auszug aus dem Thread "Norddeutsches Überland"

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  • Summieren darfst du nicht. Es muss schon eine richtige Pause sein. Also nicht 5+10, etc. 45 min oder 15+30min


    Ich meine aber irgendwo auch noch eine Regel gelesen zu haben, dass man innerhalb von 9 Stunden die 45 min Pause in 20-er Blöcke aus Pause und Wendezeit aufteilen kann. Aber dazu hab ich leider keine Quelle mehr

  • Ich meine aber irgendwo auch noch eine Regel gelesen zu haben, dass man innerhalb von 9 Stunden die 45 min Pause in 20-er Blöcke aus Pause und Wendezeit aufteilen kann. Aber dazu hab ich leider keine Quelle mehr

    Im Linienverkehr unter 50km Linienlänge (was auf 99% der Buslinien zutrifft) gelten noch besondere Lenkzeitregeln, die beiden wichtigsten sind:


    1) nach 4,5 Stunden (reine Fahrzeit, ohne Aufenthaltspausen) 30min Pause

    oder

    2) innerhalb der ersten 4,5h 2x20min Pause.

    Im Linienverkehr braucht es also keine 45min, sondern 30.

    Dann gibt es noch die 1/6-Teilung, da kenne ich mich aber nicht aus und diese wird beim Örtlichen Verkehrsvetrieb auch nicht praktiziert.

    Hier noch ein Artikel zu:

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/19357


    LG Niklas


  • Die reguläre Pausenregelung nach der Fahrpersonalverordnung (also max. 4,5 Stunden fahren am Stück, dann 45 Minuten Pause und nochmal 4,5 Stunden fahren, danach dürften übrigens 2x pro 7-Tages-Zeitraum nochmal 45 Minuten Pause und weitere 2 Stunden Lenkzeit kommen) dürfte im Linienverkehr (bis 50km Länge pro Fahrtrichtung und mit durchschnittlichem Haltestellenabstand von weniger als 3km) eher unüblich sein, 3x15, 2x20 oder 1x30 Minuten schon eher.


    Oftmals, besonders im Stadtverkehr, dürfte aber die 1/6-Regelung zur Anwendung kommen, hier muss die Länge der summierten Lenkzeitunterbrechungen 1/6 der gesamten Lenkzeit betragen. Beispiel: in einem Tagesdienst ergeben sich 6 Stunden, also 360 Minuten, reine Lenkzeit (alle Lenkzeiten des Dienstplans zusammengerechnet, dazu gehören auch Bereitstellungsfahrten, also immer wenn der Motor läuft), dann muss 1/6 davon, also 60 Minuten, als Lenkzeitunterbrechung zur Verfügung stehen (damit ist dieser Beispiel-Dienstplan dann mindestens 7 Stunden lang plus eventuell nicht anrechenbare Unterbrechungen von wenigen Minuten).

    Je nach betrieblicher Vereinbarung muss eine einzelne Lenkzeitunterbrechung dabei eine Mindestlänge haben, bei der Hochbahn sind das zum Beispiel 10 Minuten. Alles unterhalb von 10 Minuten ist dann als reine Wendezeit anzusehen und nicht als Lenkzeitunterbrechung anrechenbar.

  • Wenn ich jetzt meinen Fahrplan erstelle: 1/6 Regelung: 8h Fahrtzeit, also 80min Pause, Pause zählt nur das was länger als 10min dauert? Alles andere ist Wendezeit.


    Oder 2x4,5h, dabei kommen auf die 4,5h-Blöcke "1" und "2" jeweils 3x15, 2x20 und 1x30 als Pause?

  • Ich habe vor 3 Jahren Folgendes gelernt (mögliche Änderungen seit 2017 ohne Gewähr):


    vorgeschriebene Lenkzeitunterbrechungen (Pausen) im Buslinien-und Gelegenheitsverkehr:


    nach Linienlänge:

    bei Linienlänge >= 50 km oder im Gelegenheitsverkehr: 45 min oder 3x 15 min

    bei Linienlänge < 50 km: 30 min oder 2x 20 min oder 3x 15 min


    minimal mögliche Ruhepausen nach Arbeitszeit:

    30 min bei einer Arbeitszeit von 6.01 h bis 9.00 h (zulässig auch 2x 15 min)

    45 min bei einer Arbeitszeit von 9.01 h bis 12.00 h (zulässig auch 3x 15 min)


    Wendezeiten >= 10 min gelten als Lenkzeitunterbrechung, wenn diese >= 1/6 der Lenkzeit betragen und die Linie eine Linienlänge < 50 km und einen mittleren Hst.-abstand von <= 3km besitzt (In manchen Tarifverträgen auch 8 min zulässig).


    maximale Schichzeitlängen und dienstplanmäßige tgl. Arbeitszeiten unterscheiden sich je nach Tarifvertrag in Details, grundsätzlich lässt sich aber sagen:


    max. tgl. Arbeitszeit: 8,5 h

    in Ausnahmefällen: 9,5 h

    max. Dienstschicht: 12 h

    in betriebsnotwendigen Fällen: 14 h

  • Ja, dann sind wir ja knapp dran, wir haben einen Dienst der 12:02std. geht, davon bezahlte Zeit sind 10:43std. und die Pausen sind 2x30min:D

  • max. tgl. Arbeitszeit: 8,5 h

    in Ausnahmefällen: 9,5 h

    max. Dienstschicht: 12 h

    in betriebsnotwendigen Fällen: 14 h

    Bei so genannten geteilten Diensten darf die Zeit zwischen 1. und letztem Hammerschlag meines Wissens nach 15 Stunden betragen.

    Wir haben übrigens auch einen 12,5-Stunden-Samstagsdienst der bis auf eine Pause mit einer Länge von 1 Std 45 Min nur durch 20-Minuten-Pausen so gestreckt wird dass die Lenkzeitgrenzen eingehalten werden.

  • Dass so etwas überhaupt erlaubt ist. Und selbst wenn, das muss doch betrieblich irgendwie anders zu lösen sein, und sei es mit einem zusätzlichen Dienst.

    Wobei man aus der Schweiz ja auch so einiges hört, beispielsweise bei den Züricher Straßenbahnfahrpersonalen, da sollen Dienste im Bereich von 12-13 Stunden wohl auch keine Seltenheit sein.

  • In der Schweiz sind solche 12h Schichten aber glaube ich noch erlaubt/üblich.


    Ich glaube Omsi-Eli's Dienst ist wohl eher ein Teildienst. Die bezahlte Zeit würde da passen. Solche Dienste sind üblich.

  • Dass so etwas überhaupt erlaubt ist. Und selbst wenn, das muss doch betrieblich irgendwie anders zu lösen sein, und sei es mit einem zusätzlichen Dienst.

    Zusätzlicher Dienst bedeutet zusätzlicher Fahrer, der entweder nicht vorhanden ist oder der dann ja teurer ist und dann hätten beide Fahrer auch nur nen halben Dienst. Sehr gerne ist so ein Kram ja bei HVZ Zeiten gesehen.... Brauchst ja nun mal ganz plötzlich von 7-8 deutlich mehr Fahrer als die Stunden davor und danach...

    Natürlich würde ich solche Dienste auch scheiße finden, nur um das einmal zu erwähnen ;)

  • Es gibt auch Fahrer, die solche Teildienste favorisieren. Gibt bei uns glaube ich 14 Busfahrer, die freiwillig im Teildienstplan fahren, also jeden Tag solche Dienste.

    Die WE hat man immer frei und man muss nie spät in der Nacht fahren. Allerdings halt immer zur HVZ (Stressfrage).

    Zudem bekommt man durch fehlende Zuschläge weniger Schotter.

  • Stimmt, das gibt's hier in den HVZen auch öfter, dass beispielsweise Verstärker-Umläufe (die gibt's hier eigentlich nur bei manchen Metro-Linien, fällt mir gerade auf) für früh und spät in geteilte Dienste fallen. Wobei die Gesamtzeit (mit Vorbereitung, Einsetzen auf Linie, Aussetzen, abrüsten) meistens bei etwa 11 Stunden (ohne die Pause von etwa 3,5 Stunden in der Mitte) liegt, also ob das dann als ein Dienst ginge, weiß ich nicht. Irgendjemand könnte das bestimmt berechnen und überprüfen.

    Dafür haben wir hier meist ungewöhnlich lange Dienste während der Nachtzeit, was wohl darin begründet liegen wird, über die Nacht alle Dienste ohne Ablösung zu fahren, also meistens etwa von 22:00 bis in die Früh-HVZ.

  • Meistens werden solche HVZ Dienste, vor allem die am Nachmittag, ja auch sinnvoll im Dienstplan untergebracht.
    Fahrer A fährt dann von ca 9-13 und 14-18 (jetzt mal ganz stark abgerundet) und Fahrer B fährt dann 14-18 und 19-23. So sind die doppelten HVZ Dienste ja auch abgedeckt.

    Aber finde ich interessant, dass es auch Fahrer gibt, die das bevorzugen. Da bist du dann am Tage 12-15 Stunden weg, wofür du für die hälfte kein Geld bekommst, nur dafür, dass du am WE und in der Nacht frei hast... Hab ich selbst so auch noch nie von einem Fahrer gehört ;)

    Auch ich persönlich habe bei meinen Fahrplänen hauptsächlich immer morgens die Probleme die zusätzlichen Fahrten sinnvoll in den Umläufen unterzubringen. Nachmittags erstreckt sich die HVZ ja über mehrere Stunden, wodurch man mit verschiedenen Umläufen spielen kann. Morgens eben nicht.

    Und wie ich mit den einzelnen Touren bei verschiedenen Umläufen da Probleme habe, werden wohl auch die Unternehmen dort immer wieder Probleme haben...

  • Naja, wenn du in einer Stadt wohnst, dann bist du ja nicht 12h weg. Meist fahren die in der Zwischenzeit nach Hause und hauen sich aufs Ohr etc. Außerdem kann man in der Zwischenzeit einkaufen oder auch Arzttermine legen.


    Morgens kann aber auch, je nach System, mit den Umläufen spielen. Dann fährt man von 4-7 und löst um 8 einen Teildienstfahrer auf Strecke ab (müssen ja nicht immer alle reinfahren) und hat dann um 13 Uhr Feierabend.