Auslegung des Tempolimits

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  • Was heißt da komisch? Teilweise ist der Straßenverlauf sehr unrealistisch, aber nicht utopisch und unmöglich! Nur wenn man potentiell über eine 2 Kilometer lange Steigung 115 km/h mit dem Bus fahren könnte, muss man das noch lange nicht machen, oder? Für solche Gefälle empfehle ich die Motorbremse, mit der dann die Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschritten werden darf.


    Bei 50 km/h fahre ich persönlich sogar nur 45 km/h, da die meisten Fahrpläne in OMSI dies zulassen. Bei Verspätung auch mal etwas schneller, aber nie mehr als 60, denn alles andere wäre unverantwortlich den Fahrgästen gegenüber

    :-)

    Auf Tettau fahre ich auf der Landstraße sogar nur um die 65-70 km/h, da man so den Bus einfach besser unter Kontrolle hat und die Fahrgäste sicher von A nach B transportieren kann.

  • Also, was mich betrifft: Wenn man bedenkt, dass Tachos ja eigentlich immer so eingestellt sind, dass die angezeigte Geschwindigkeit etwas weniger als die reale ist, würde ich bei mir sagen, je nach Tempolimit 35, 55, 65, 75 etc. (auf dem Tacho). So wie halt in echt auch.

  • So ist das nicht richtig. Nur wenn sich mehr Fahrgäste als Sitzplätze im Bus befinden, gilt 60 km/h.


    Was mach' ich denn, wenn ich mein Fahrrad im Bus mitnehme und dieses stehend während der Fahrt festhalten muss, aber nur noch der Platz hinten links auf der langen Bank frei ist? Diese Problematik bringt deine Aussage in Bedrängnis...


    - - -


    In OMSI: Da ich Tastatur-Freak bin (und diese Steuerung nicht missen will), pendelt die Geschwindigkeit immer im Schnitt 5 km/h über und unter Soll.


    In der Realität: Dank Tempomat exakt vorgeschriebene Geschwindigkeit.

    ;)

    Dann wird man aber trotzdem noch überholt.

    :D

    :D
  • Das ist eine schwierige Frage. Wenn ich keine Verspätung habe, fahre ich ziemlich sanft und halte mich immer an die Tempolimits. Ich fahre seit Eh und je nur noch mit Msus, da geht das. Mir geht es auch in erster Linie um die Sicherheit, da schließe ich mich Tristan an. Einen Fall gibt es aber doch wenn ich schneller (maximal 60) fahre: Wenn ich auf eine Ampel, die schon ziemlich lange grün ist, zufahre, um die Phase noch zu schaffen. Generell fahre ich aber auch lieber über rote Ampeln als Vollbremsungen hinzulegen.


    Meiben Fahrstil hab ich irgendwann vom Ets2 übernommen. Dort beschleunige und bremse ich meistens nur minimal, außer beim Anfahren, da geb ich bis 40 Vollgas im 5. Gang. Irgendwie hab ich es mir damit zum Spiel gemacht, möglichst kraftstoffsparend zu fahren, ich beobachte die Anzeige immer.



    Manchmal wenn ich Aggro Tage habe, fahre ich aber auch wie Kraut und Rüben, 90 in der Stadt, nur maximale Beschleunigung und Vollbremsungen. Dafür nutze ich aber ein anderes Profil.


    --


    In der Realität fahre ich meistens immer langsamer als erlaubt, weil es die Verkehrsverhältnisse meistens nicht zulassen. Wenn es im seltenen Fall doch geht, fahre ich die angegebene Geschwindigkeit nach Tacho, wenn ich das Navi dabeihab, fahre ich nach seiner Geschwindigkeit, der Tacho zeigt ja immer weniger an.
    (Dazu muss man sagen, dass ich noch begleitendes Fahren mache und in der Probezeit bin)

  • Ich benutze immer das gleiche Profil und bin relativ flott unterwegs, da ich zu faul bin, bleibt mein Fuß fast immer auf dem Gaspedal liegen, also Kickdown. Daraus resultieren dann leider sehr oft Verfrühungen, die ich nicht erkenne, weil ich auch dazu zu faul bin, mich zum Laptop noch vorne zu bewegen, um auf den Fahrplan zu sehen.

  • Da in OMSI keine Kinder auf den Straßen unterwegs sind, die einem doch mal vor den Bus rennen könnten: Bleifuß beim Anfahren

    :D

    Aber nicht schneller als 60 (KI und so..) und keine Vollbremsungen

  • Nö, denn die StVO ist da eindeutig.


    Unfug!


    Du hast meine Frage im Beispiel nicht einmal beantwortet!


    Ich habe jetzt noch einmal extra nachgesehen: § 3 Abs. 3, Nr. 2 b), cc) StVO ist in der Sache meines Beispiels überhaupt nicht eineindeutig. Da steht lediglich drin: "Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, [beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigen Umständen] 60 km/h". In dieser Regelung steht eben nicht drin, dass "Nur wenn sich mehr Fahrgäste als Sitzplätze im Bus befinden, gilt 60 km/h". Ein belegter Sitzplatz (z. B.: durch Einkaufstaschen) ist eben auch ein Sitzplatz, der "nicht mehr zur Verfügung steht".


    Wenn andere Fahrgäste - bspw. durch Mitnahme ihres Rollators - mir den letzten Sitzplatz versperren, kann ich diesen nicht in Anspruch nehmen. Oder sollte ich Omma Müller den Rollator wegreißen und den durch diesen verstellten Sitzplatz für mich beanspruchen? Sicher nicht! Was mache ich, wenn der letzte freie Sitzplatz von einem betrunkenen Irren halb besetzt wird, weil er dort seine Spirituosen lagert? Dort werde ich mich doch sicherlich nicht hinsetzen! Da ist die Gefahr für mich größer, handgreiflich verletzt zu werden, als einfach stehen zu bleiben. Für mich liest sich das eindeutig: Wenn jemand steht, Tempo 60.

  • Wenn der gesamte Bus leer ist und er sich gefahrlos setzen kann, dann kann er es auch tun. Das bezweifle ich nicht. Selbst wenn der Bus leer ist und ich beispielsweise meinen Kinderwagen festhalten muss (weil ich rechtlich verpflichtet bin, dies zu tun), so kann ich mich auch nicht hinsetzen. Wenn der Fahrer bremst, der Kinderwagen umfällt, mein Kind zu Schaden kommt, Einrichtungen des Busses beschädigt werden oder sogar andere Fahrgäste zu Schaden kommen, so trage ich als Fahrgast mit Kinderwagen die volle Haftung im Rahmen der Mithaftung dafür. So sollte ich es tunlichst vermeiden, meinen Kinderwagen unbeaufsichtigt im Bus stehen zu lassen. Somit kann ich mich auch nicht setzen, selbst wenn der Bus komplett leer ist.


  • Unfug!


    Du hast meine Frage im Beispiel nicht einmal beantwortet!


    Ich habe jetzt noch einmal extra nachgesehen: § 3 Abs. 3, Nr. 2 b), cc) StVO ist in der Sache meines Beispiels überhaupt nicht eineindeutig. Da steht lediglich drin: "Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, [beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigen Umständen] 60 km/h". In dieser Regelung steht eben nicht drin, dass "Nur wenn sich mehr Fahrgäste als Sitzplätze im Bus befinden, gilt 60 km/h". Ein belegter Sitzplatz (z. B.: durch Einkaufstaschen) ist eben auch ein Sitzplatz, der "nicht mehr zur Verfügung steht".
    (...) Für mich liest sich das eindeutig: Wenn jemand steht, Tempo 60.


    Die StVO richtet sich nicht nach den konstruierten Beispielen. Sitzplätze sind für Fahrgäste da und wenn da eine Tasche steht, dann ist diese zu entfernen. Hat der Bus 30 Sitzplätze und es sind 30 Fahrgäste im Bus, dann darf der Bus 80km/h fahren. So einfach ist die StVO.



    Oder soll - um mal ein Beispiel zu konstruieren - Hotte Kowalski, der aus Prinzip steht auch wenn er alleine im Bus ist, die Geschwindigkeit beeinflussen dürfen?

  • Originalsatz aus der Verkehrsakademie Omnibus (= Fahrschule) der BVG in der Müllerstraße:
    "Befinden sich mehr Fahrgäste als zugelassene Sitzplätze im Bus, gelten 60 km/h, befinden sich gleich oder weniger Fahrgäste im Bus als zugelassen (und öffentlich im Wagen angeschrieben) gelten 80 km/h Höchstgeschwindigkeit."


    Ich hoffe, die Ausbilder in Deutschlands größtem Nahverkehrsunternehmen sind dir kompetent genug...

  • Natürlich sind Sitzplätze für Fahrgäste da und nicht für Taschen oder Ähnliches.
    Da hat Staaki doch vollkommen recht, die von ihm genannte Regelung ist mir genauso bekannt.
    Für deine Auslegung steht in der StVo doch auch nichts. Oder ist dort definiert was ein Sitzplatz ist? Wenn nicht, geht doch jeder davon aus, dass er zum Sitzen da ist und nichts anderes. Ich denke, das steht nicht genauer dadrin, weil es in meinem Augen trivial ist, für was ein Sitzplatz zu nutzen ist.

  • Ich fahre schon so 55, aber wenn ich dann wieder Agro werde, weil seuche Worte wie Scheiße doch den Bus fliegen beschleunige ich schonmal auf 60-70!

    8o