Fotografieren von Bussen bald gegen das Gesetz?

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  • Kürzlich bin ich auf folgenden Artikel gestoßen:
    https://gwegner.de/blog/dsgvo-…n-und-webseitenbetreiber/


    Nach der neuen EU-Datenschutzverordnung, welche am 25. Mai in Kraft tritt, muss nun auch von Personen, welche nicht im Mittelpunkt eines Fotos stehen, eine Erlaubnis verpflichtend zur Anfertigung eines Fotos. Die Auswirkungen, welche dies gerade für das Fotografieren von Bussen in ''Freier Wildbahn'' hat, sind enorm. Schließlich müsste man ja vorher im Bus den Fahrer und jeden Fahrgast, der auf dem Bild zu erkennen ist, um Erlaubnis fragen, was sich ohne weiteres nicht bewerkstelligen lässt. Einzige Alternative, die ich noch sehe, ist an Pausenplätzen knipsen oder mit Erlaubnis auf dem Gelände des Verkehrsbetriebs. Fotos im Grünen oder ähnliches sind dann wohl nicht mehr möglich.


    Für mich persönlich, der gerade bei gutem Wetter gerne auch den Fahrbetrieb knipst, ein Schlag ins Gesicht.


    Was sagt ihr dazu?

  • Nein, es wird nicht verboten sein.
    Auf Instagram hat einer irgendwo im Bundestag eine Anfrage gestellt und als Antwort erhalten, dass es wohl weiterhin erlaubt sein wird. Da der User es aber in seiner Story hat, die inzwischen (nach 24h) gelöscht wurde, kann ich es leider nicht verlinken.

  • Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte seht von "Rechtsberatungen" ab, und von der Verbreitung von Informationen, die nicht durch den Gesetzgeber selbst kommen oder durch Urteile bestätigt werden (auch wenn es noch zu früh dafür sein mag). Falschinformationen können gefährlich sein.

  • Darüber, welche Auswirkungen das ganze hat, gibt es sehr unterschiedliche Meinungen: Von denen, die glauben, dass man für ein Bild mit kaum erkennbaren Personen am Rand hohe Geldstrafen bekommt bis zu denen, die sagen, dass sich für Otto-Normalfotograf überhaupt nichts ändert. Ich glaube eher letzteres, sie würde man sonst mit den Touristen umgehen, die den Kölner Dom fotografieren? Bin aber kein Jurist. Aber die Gerichte werden da schon die Verhältnismäßigkeiten entsprechend abwägen können. Vielleicht brauchts aber erstmal ein Urteil, bis wirklich Klarheit herrscht.

  • Ich würde (mache ich auch schon jetzt so) Personen unkenntlich machen, also z.B. verpixeln oder ähnliches.
    Aber bei dem Thema gibt es ja, wie schon gesagt, zich Meinungen. Aber ich denke mal, dass diese Lösung nicht die schlechteste sein wird.


    Edit: Perotinus und Semedah: Dem ist nichts hinzuzufügen.

  • Ich gebe Semedah Recht, dass die endgültige Auslegung dem EuGH in Luxemburg vorbehalten bleibt.


    Nach meiner Rechtsauffassung sind Bilder, sofern sie nicht veröffentlicht werden, vom sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes
    NICHT erfasst. Für Privataufnahmen, die gemacht werden und hier nicht ins Forum gestellt werden, ändert sich somit nichts.
    An sich ist es gut, dass der Datenschutz gestärkt wird, da sind gewisse Sachen hinzunehmen.


    Zu beachten gilt aber bei Verstößen Folgendes: (Nicht zu laut sagen) Kein Unionsbürger kann sich gegenüber einem anderen Unionsbürger
    auf EU-Recht zu seinen Gunsten berufen. Sofern also Deutschland seine Gesetze nicht ändert, kann auch die Verordnung, die grundsätzlich
    unmittelbar ohne Umsetzungsakt gilt, nicht so wirken, dass man euch bei Verstößen vor deutschen Gerichten an den Kragen könnte.
    (Beachte dazu Art. 23 I GG)


    Ich werde das weiter studieren, denke aber, dass auch für nicht komerzielle Zwecke der Anwendungsbereich zumindest eingeschränkt wird.
    Insofern warten wir mal ab, was die Kommentatoren zu der VO schreiben...

  • Ja ich gebe da Perotinus und Semedah genauso Recht

    ;)


    Man darf so vieles nicht und man macht es immer, also meine dazu Meinung warten bis das Urteil steht und wo kein Kläger, da ist auch kein Richter

    :)
  • Schließe mich auch mal kurz an. Diese Gesetzsache regt mich seit einiger Zeit ziemlich auf. Daher habe ich mir das ganze mal durchgelesen. (Vorsicht, da alles in Juristendeutsch geschrieben stand, keine Garantie, dass alles stimmt!!!)


    Wenn ich alles richtig verstanden habe, soll es weiterhin erlaubt sein, Bilder für den "Eigenbedarf" zu knipsen. Also, für an die Wand, ins Fotoalbum etc. Was allerdings strafbar wäre, wenn man diese dann z.B. auf What's App in den Status stellen würde. Ebenso die Veröffentlichung in Foren etc. Wie es sich mit z.B. Schulreferaten hält, ist fragwürdig. Ob es nun Eigenbedarf, oder illigales Veröffentlichen ist, wenn Otto-Normalschüler ein Referat über Bus und Bahn hält und man auf den Bildern des Plakates Personen sieht.


    Ein weiteres Problem ist wohl, dass jeder seine Einwilligung zurückziehen darf.


    Noch kritischer finde ich, dass man ziemlich jede Regelung in mehreren Wiesen deuten kann, bzw nicht genau festgelegt ist. Was heißt denn jetzt z.B. "Berechtigtes Interesse", oder "Ab einer gewissen Anzahl von Personen"?
    Ich persönlich sehe das nicht sonderlich schlimm. Wenn man die Leute absolut unkenntlich macht, dürfte sich niemand mehr aufregen. Ich denke ebenfalls, dass es den meisten so wie so piep egal ist, ob sie nun mit auf einem Bild sind oder nicht. Wenn ich sehe, dass ein Businteressierter ein Bild von meinem Bus, wo ich mit drauf bin, machen möchte, grüße oder winke ich, wärend meiner Pause parke ich manchmal sogar meinen Bus in eine bessere Aufnahmeposition. Ich selbst sammel ja Bilder aus dem ÖPNV, bevorzugt selbst aufgenommene.


    Ich würde aber auch erstmal abwarten, wie die ersten Gerichte entscheiden. Wobei ich mindestens 10 Verhandlungen vor Gericht abwarten würde, da sich doch mal schnell was ändert...


    Generell kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen, dass sich viele Leute, die mal wirklich in eine Gerichtsverhandlung verwickelt waren, das nochmal freiwillig wegen eines Bildes machen.


    Aber problematischer als Bilder sehe ich Videos.


    Schöne Grüße aus dem Bus. Nebenbei, einer will noch schnell ein Foto vom Bus machen...

  • Wo kein Kläger, da kein Richter, so würde ich das momentan ansehen. Wenn man dann z.B. ein Busbild veröffentlicht und der Fahrer (so wie es fast immer ist) verpixelt ist, kann derjenige sich auf dem Bild ja auch nicht erkennen. Ich schließe mich erstmal der Meinung von Perotinus und Semedah an.

  • Ich habe folgenden Link gefunden: https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/
    Dort steht u.a. auch

    Zitat

    Fotografieren, Speichern, Vermarkten und Veröffentlichen von Fotos stellen eine dem Datenschutzrecht unterliegende Verarbeitung personenbezogener Daten dar. (Update: diese Auffassung hat inzwischen auch ausdrücklich die EU-Kommission auf Anfrage eines Fotografen bestätigt)


    Weiterhin noch folgendes: https://www.datenschutzbeauftr…ndert-sich-mit-der-dsgvo/ und andere Beiträge, deren Autoren sich d'ac­cord darüber sind, dass auch Fotos unter die DSGVO fallen.


    Ganz so schlimm sehe ich das allerdings auch nicht, es besteht eine gewisse Analogie zu dem Thema ob reale Marken / Firmennamen / -logos auf Repaints, in Karten, etc. verwendet werden dürfen. - Es wird halt geduldet.

  • Für mich liest sich das alles sehr unkultiviert. Wenn man ab sofort von wirklich jedem, der irgendwo fotografiert wird, eine Erlaubnis erfragen müsste vor einer Veröffentlichung, dann funktioniert keine Zeitung mehr, dort dürfte nahezu kein Bild mehr veröffentlicht werden, wenn dort auch nur ein Mensch zu sehen ist, dessen Einwilligung nicht erfolgte. Man müsste da jetzt einmal abwarten, ob es im Rahmen dieser Regelung auch entsprechende Urteile gibt. Einfach darauf zu vertrauen, dass man sich in einer Grauzone befindet, ist gewissermaßen zu kurz gedacht. Man hat es doch gern, sich auf seine Rechte zu berufen und nicht argumentativ im Leeren zu rudern, wenn es einmal hart auf hart kommt und man sich rechtfertigen muss.

    ;)
  • Es gab auch in der Vergangenheit schon Leute, die ihren YT-Kanal wegen dieser Neuregelung aufgegeben haben, oder es zumindest in Erwägung ziehen. Beispielsweise LKW-Fahrer, die ihren Arbeitsalltag dokumentieren. Diese müssten ja dann auch jedes Gesicht von jedem Lagerarbeiter und allen anderen beteiligten Personen unkenntlich machen.


    Für mich liest sich das alles sehr unkultiviert.


    Auf jeden Fall. Noch sehr unausgegoren.

    :)
  • Das stimmt, aber es ist ja ausdrücklich von Digitalfotos die Rede. Wenn analoge Fotos erlaubt sind, dann müssten doch Digitalbilder, die datenmäßig die gleichen Bedingungen erfüllen, gestattet sein, oder täusche ich mich da?

  • Ich denke, dass da auch zunächst mal eine Grundsatzentscheidung her muss.


    Das Problem ist ja, dass die relevanten Merkmale beim Digitalbild auch weiterhin erkenn- und somit identifizierbar bleiben.


    Schwierige Frage. Mehr als spekulieren kann man da wohl nicht (denke ich zumindest).

  • Diese ganze EU-Regelung zerstört unser schönes Verständnis vom Fotografieren von Bussen. Und im Ernst: Das Verpixeln von Personen auf Fotos sieht wirklich mehr als hässlich aus! Solange diese Regelung keine genaue Richtung einschlägt, müssen wir wohl vorerst davon ausgehen, dass das Fotografieren von Verkehrsmitteln nicht mehr rechtens ist, wenn eine Veröffentlichung angedacht ist.

  • Diese ganze EU-Regelung zerstört unser schönes Verständnis vom Fotografieren von Bussen. Und im Ernst: Das Verpixeln von Personen auf Fotos sieht wirklich mehr als hässlich aus! Solange diese Regelung keine genaue Richtung einschlägt, müssen wir wohl vorerst davon ausgehen, dass das Fotografieren von Verkehrsmitteln nicht mehr rechtens ist, wenn eine Veröffentlichung angedacht ist.


    Wobei das für Leute wie mich, die zum Großteil nur für's eigene Archiv und nicht für's Netz fotografieren, noch verkraftbar wäre. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist ja schon das Anfertigen einer digitalen Fotografie eine Verarbeitung von Daten und somit ohne Einverständnis der betroffenen Personen untersagt, oder?