Du, da musst du die Damen und Herren in der EU befragen.

Du, da musst du die Damen und Herren in der EU befragen.
Wobei das für Leute wie mich, die zum Großteil nur für's eigene Archiv und nicht für's Netz fotografieren, noch verkraftbar wäre. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist ja schon das Anfertigen einer digitalen Fotografie eine Verarbeitung von Daten und somit ohne Einverständnis der betroffenen Personen untersagt, oder?
Genau. Das Anfertigen eines Bildes ist ja schon eine Datensammlung, daher müsstest du eine schriftliche Einwilligung von den jeweiligen Personen einholen, dann dürftest du diese erst bei dir speichern. Aber die Personen können jederzeit ohne Angabe eines Grundes die Einwillung zurückziehen und du müsstest alle Bilder mit dieser Person löschen, was auf der eigenen Festplatte ehrlicherweise eigentlich keinen stört.
Personen, die allerdings in einen "Vorsatz" handeln, wie Pressefotografen o.a. dürfen weiterhin ohne Erlaubnis fotografieren. Was meiner Meinung relativ unfair ist, denn gleiches Recht für alle! Die EU muss sich da zwischen den Medien/Pressen der EU als Zeichen der Panoramafreiheit oder der eigenen "Dummheit und Begrenzung der Rechte gegenüber der Bevölkerung" entscheiden.
LG
Ich habe ja aus diesen Gründen schon eine Petition gegen die DSGVO unterschrieben. Einige EU Mitgliedsstaaten haben die DSGVO ja auch teilweise ausgehebelt, schade das dies hierzulande nicht so ist.
Das neue Datenschutzgesetz kann man so oder so sehen. Ich würde trotzdem immer jedem empfehlen die Gesichter erkennbarer Personen auf dem Foto zu verpixeln.
Außerdem nutzen "intelligente" Personen solche Gesetze gerne aus.
Im Endeffekt muss immer noch der Richter entscheiden ob eine Klage erhoben werden kann oder nicht und ich denke, dass darauf durchaus Acht genommen wird.
Ein Video zu diesem Thema
https://youtu.be/JnHytmg_DNo
Wenn ich mir diese Regelung genauer durch den Kopf gehen lasse, muss ich sagen, dass dies eher schon lächerlich, wenn nicht sogar ein Zeichen dafür ist, dass Politiker irsinnig viel Geld bekommen und zu wenig zu tun haben. Ich werde mich vorerst wohl eher darauf beschränken, das Fahrzeug, das ich fahre, zu fotografieren. Dass Pressefotografen aber einfach so Bilder machen dürfen, das finde ich wiederum nicht rechtens. Letztens, also nach den Streiks, wurde ich von einem Kamerateam belästigt. Diese wollten wissen, ob ich mit der Situation zufrieden sei. Ich habe die zum Einen wegen meiner Privatsphäre, zum Anderen wegen dem Fahrplan rausgeworfen. Noch am selben Tag wurde ich von meinem Vorgesetzten gefragt, ob die Zitat "Pressespinner" das "Interview" mit mir veröffentlichen dürften. Ich habe nein gesagt und musste denen noch gefühlt 1000 mal sagen, dass ich das nicht möchte. Zumindest bei mir haben die das akzeptiert. Da habe ich schon ganz andere Dinge gehört.
Mich zumindest würde es viel eher stören, ungefragt mit einem wenn überhaupt halbwahren Artikel in der Zeitung auf einem Bild zu sein, als ungefragt auf einem Busbild in einem Nahverkehrsforum zu sein. Streng genommen dürfte man nach der Regelung gar nichts mehr filmen oder knipsen. Denn auch im eigenen Haus kann am Fenster jemand vorbeilaufen.
Aber wenn es dabei nur um den "Datenschutz" geht, sollte die EU eher mal bei Facebook, Google, Twitter und Co vorbei schauen. Denn die sind es ja, die ALLE Daten sammeln und sich daraus Zusammenhänge basteln. Ich bezweifel, dass das auch nur irgentjemand macht, der Busse fotografiert. Der würde vielleicht noch Zusammenhänge mit dem Buseinsatz suchen, mehr aber auch nicht. Ich für meinen Teil finde dieses "Gesetz" beleidigend und empfinde es als eine Einschränkung meiner Rechte.
Nur leider darf das einfache Volk ja nichts wirklich mitentscheiden. Die, die es wirklich betrifft, werden natürlich nicht gefragt.
Aber m.M.n. bringen große Diskussinen aktuell nicht viel. Ich würde sagen, in ein bis zwei Monaten sind wir deutlich schlauer. Bis dahin viel Tee trinken, Bus fahren und bis zum 25. Mai nochmal fleißig fotografieren gehen.
Ich mach weiter und ich passe auf das keine leute vorbei laufen
Dies ist die Definition personenbezogener Daten nach EU-Recht:
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene
Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare
natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person
angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann,
insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder
mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen,
physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder
sozialen Identität sind;
Der deutsche Gesetzgeber fasst dies enger und wie ich finde vertretbarer: Nicht alle Informationen sondern nur jene, die zur Feststellung der Identität erforderlich sind. Zu deutsch, die auf Pass und Perso stehen. Und da wäre das Bild nicht mit umfasst.
Ich empfehle denen, die gerne fotografieren, es weiter zu tun. Denn das man diese Definition kennt und sie dann noch deuten kann,
kann von einem Laien nun wirklich nicht erwartet werden.
Wenn ich mir diese Regelung genauer durch den Kopf gehen lasse, muss ich sagen, dass dies eher schon lächerlich, wenn nicht sogar ein Zeichen dafür ist, dass Politiker irsinnig viel Geld bekommen und zu wenig zu tun haben.
Nun ja, das ist glaube ich die Reaktion auf den Facebook-Datenskandal.
Oder sollen sie nichts machen, Däumchen drehen und denken schön interessiert uns nicht?
Zudem begrüßen Verbraucherschützer die DSGVO.
Ich für meinen Teil finde dieses "Gesetz" beleidigend und empfinde es als eine Einschränkung meiner Rechte.
Dann sag das mal den 87 Millionen betroffenen Menschen, deren Daten von Cambrigde Analytica ohne ihr Wissen missbraucht wurden.
Und ehrlich gesagt empfinde ich es eher als beleidigend, wie viele Firmen mit sensiblen Daten umgehen und sowas wie Datenschutz scheinen die nicht zu kennen, obwohl das auch ein Grundrecht ist.
Die, die es wirklich betrifft, werden natürlich nicht gefragt.
Anstatt jetzt den Teufel an die Wand zu malen, sollte man auch bedenken, dass es bei der Sache auch darum geht, solche Datenskandale, wie bei Facebook künftig zu verhindern.
Zudem werden damit auch die Rechte der Verbraucher und Bürger gestärkt.
Sowieso steht in Art. 2 Abs. 2 Buchstabe c DSGVO, dass die Verordnung keine Anwendung findet auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit.
Daher wird es nehme ich an eigentlich nur die Fotografen erwischen, die damit ihr Geld verdienen (Presse ausgenommen nehme ich an) und eher nicht die Hobbyfotografen oder die nur Urlaubsbilder fotografieren und kein Geld mit den Bildern verdienen.
Wie ich schon schrieb und auch viele richtig rausgelesen haben, ist die Bereichsausnahme.
So wird den gegenseitigen Interessen Rechnung getragen und ich denke dass hier keiner von euch
ernsthaft mit solchen Bildern Geld verdienen will.
Nun ja, das ist glaube ich die Reaktion auf den Facebook-Datenskandal.
Oder sollen sie nichts machen, Däumchen drehen und denken schön interessiert uns nicht?
Zudem begrüßen Verbraucherschützer die DSGVO.
Die Verordnung wurde am 27. April 2016 verabschiedet, der Skandal wurde erst 03/18 aufgedeckt.
Die ganze Verordnung mag zwar noble Hintergründe haben, ist aber extrem schwammig formuliert. Nicht mal Anwälte können eine wirklich sichere Auskunft geben. Da muss man erst mal die ersten Verurteilungen abwarten. Aber wer will schon der erste sein. Das ganze sollte ja die "großen" treffen, trifft nun aber die Ehrenamtlichen Vereine, Klein-und Mittelunternehmen und u.a auch uns Fotografen. Auch wenn wir nicht mal Geld damit verdienen wollen sondern nur unser Hobby nachgehen wollen. Aber vielleicht wird in Zukunft dann die Reisegruppe aus China von der EKO Cobra abgeholt weil ja Fluchtgefahr besteht und der böse böse Busfotograf muss 3.000 Euro für ein Foto zahlen.
Ich habe mich vllt stellenweise unglücklich formuliert. Natürlich sollen Daten vertraulich sein und man soll sie nicht sammeln, verkaufen, auswerten etc.
Nur wieso muss es denn jetzt die einfachen Leute, Vereine, Kleinunternehmen etc treffen, wenn es doch eigentlich nur um die ganzen Großkonzerne geht? Da sehe ich die Beleidigung und Unnötigkeit. Denn jetzt werden ALLE bestraft, weil sich EINIGE nicht benehmen können.
Wie auch mehrmals angesprochen (auch von mir) ist aber nicht das große Problem das Gesetz an sich, sondern wie es formuliert ist. In beinah jedem Satz könnte ich mindestens 2 Deutungen rauslesen. Und da auch Anwälte nicht sagen können, wie es damit jetzt aussieht, wird es wohl nicht an mir, oder jemandem anderes liegen, dass es nicht klar ist.
Ich fände es ja schön und begrüßenswert, wenn es nur Leute trifft, die damit ihr Geld verdienen. Natürlich tun mir die extrem leid, aber wenn es nur die trifft, dann wäre das ganze ja nicht so schlimm.
Aber ich finde es trotzdem ziemlich seltsam, dass man vermutlich nichts mehr fotografieren darf (zum Datenschutz), aber trotzdem noch bei gefühlt jedem Unternehmen für jede Kleinigkeit tausende Angaben machen muss, selbst wenn es die nicht zu wissen braucht. Z.B. wozu braucht denn jetzt der Großbetrieb xy, welcher Computerspiele vermarktet, meine Adresse, E-Mailadresse etc, wenn ich mir ein Spiel kaufe? Die E-Mail vllt noch, um den Registriercode zu schicken. Aber wieso müssen die wissen, wo ich wohne?
Oder warum möchte fast jede Handyapp zugriff auf meine Fotos, meinen Standort etc? Braucht eine Wetterapp wirklich Zugriff auf meine Fotos? Oder braucht ein offline Spiel wirklich Zugriff auf meinen Standort, meine Fotos, Kamera etc?
Das finde ich schon sehr kritisch.
Schönen Tag noch, muss jetzt wieder auf Achse. Sollte seit 5 Minuten unterwegs sein...
So. Ich melde mich jetzt hier auch mal kurz zu Wort. Ich finde an dieser Verordnung auch hauptsächlich die Formulierung störend, da, wie schon diverse Vorredner gesagt haben, einfach keine Sicherheit seitens des Gesetzgebers geschaffen wird, was erlaubt ist und was nicht. Und da finde ich, auch wenn der Datenschutz gerade zur heutigen Zeit immer wichtiger wird, sollte man doch für den Laien Grundlagen schaffen, die mir auch die Möglichkeit geben, sie zu verstehen. Ich kann ja nur nach Gesetzen richtig handeln, wenn ich weis, was sie bedeuten. Wenn nicht mal Anwälte, die immerhin Experten sind, diese VO nicht zu hundert Prozent deuten können, dann ist sie schon sehr schwammig. Und dann das Ganze auf die Gerichte abzuwälzen ist m. M. nach auch keine Lösung, die haben wichtigeres zu tun, als jahrelang Prozesse zu führen, deren Sinn alleinig in einer Ausdeutung eines Gesetzes besteht.
Auch wenn wir nicht mal Geld damit verdienen wollen sondern nur unser Hobby nachgehen wollen.
So ich zitiere mal Art. 2 Abs. 2 Buchstabe c DSGVO.
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
Dazu der Erwägungsgrund 18.
1Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Damit denke ich nicht, dass es da zu Problemen kommen wird.
Ich fände es ja schön und begrüßenswert, wenn es nur Leute trifft, die damit ihr Geld verdienen.
Tut es auch.
Es gibt Neuigkeiten. Eben erreichte mich eine weitergeleitete Mail mit einer Stellungnahme des BMI, welche ausdrücklich verbreitet werden soll.
Sehr geehrter Herr X....,
vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.
Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.
Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.
Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.
Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.
Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Regina Krahforst
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
http://www.bmi.bund.de
http://www.115.de
Hier geht es um die nichtgewerbliche Fotografie, d.h. es könnte z.B. schon kritisch werden, die Bilder auf Facebook zu veröffentlichen, da dieses sich ja in ihren ANB's das Recht an den Bildern bzw. an deren Vermarktung sichert.
Da sehe ich die Beleidigung und Unnötigkeit. Denn jetzt werden ALLE bestraft, weil sich EINIGE nicht benehmen können.
Ist aber eher "Gleiches Recht für alle".
Gleiches Recht für alle ist ja schön und gut. Nur finde ich es nicht schön, dass sich einzelne nicht an Gesetze etc halten und Millionen darunter dann leiden müssen. Dass kann man mit einem Verkehrsbetrieb vergleichen: 3 von 300 Fahrern beleidigen Fahrgäste vollkommen grundlos, halten nicht an Haltestellen und alles. Dann müssen alle 300 leiden, weil das Unternehmen durchgreifen will. Es ist bekannt, welche 3 Fahrer, aber trotzdem müssen die, die immer zuverlässig und freundlich sind, genauso leiden. Z.B. mit einer Gehaltsverkürzung (ich weiß, unrealistische Strafe, aber mir ist grad nichts anderes eingefallen). Ich fände das z.B. als Fahrer, der immer freundlich, wenn auch nicht grade pünktlich, aber halt freundlich, hilfsbereit etc nicht gerecht. Wenn sich halt Einzelne nicht benehmen können. Da sehe ich eine Art Fehler.
Das BMI hat was offizelles abgelassen: https://www.bmi.bund.de/Shared…zgrundvo-fotografien.html
Vermutlich wichtigster Satz:
QuoteFür die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten.
Unser beliebter KUG-§23 bleibt uns also erhalten. In Kombination mit der erlaubten Bildanfertigung für persönliche Zwecke können wir also weitermachen wie bisher
Endlich mal was eindeutiges! Da bin ich aber froh. Aber ob das von vorn herein feststand oder erst nach dieser heftigen, allgemeinen Kritk eingebaut wurde, würde mich persönlich schon interessieren. Aber ist ja auch egal. Das WICHTIGSTE wäre ja jetzt geklärt.